Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel – Wikipedia
In der Mathematik besagt die Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel, dass das arithmetische Mittel von n Zahlen mindestens so groß wie das geometrische Mittel ist. Für war diese Ungleichung bereits Euklid bekannt; der erste Beweis für einen beliebigen Wert von wurde 1729 von Colin Maclaurin veröffentlicht.[1]
also, dass unter allen Rechtecken mit gleichem Inhalt der Umfang mindestens
beträgt, wobei das Quadrat diesen geringsten Umfang hat.
Im Falle sagt die Ungleichung aus, dass unter allen Quadern mit gleichem Volumen der Würfel die kleinste Kantenlänge insgesamt hat. Die allgemeine Ungleichung erweitert diese Idee auf Dimensionen.
Trägt man für die Längen und hintereinander auf einer Geraden ab und errichtet über den Enden der Strecke mit Länge einen Halbkreis, so entspricht der Radius von jenem dem arithmetischen Mittel (Figur 1). Das geometrische Mittel ist dann die Länge des Lotes eines solchen Punktes auf dem Halbkreis auf die Strecke mit Länge , für den das Lot durch den Übergangspunkt der Strecken und geht. Letzterer Zusammenhang folgt aus dem Satz des Thales und dem Höhensatz.
Eine weitere geometrische Veranschaulichung liefert Figur 2.[2][3] Ein Quadrat mit der Seitenlänge lässt sich zerlegen in acht kongruenterechtwinklige Dreiecke mit den Kathetenlängen und und ein Quadrat mit der Seitenlänge . Hieraus ergibt sich:
Für den Fall, dass ein gleich Null ist, ist das geometrische Mittel Null und die Ungleichung ist offensichtlich erfüllt; in den folgenden Beweisen kann daher angenommen werden.
Der Beweis aus der jensenschen Ungleichung und der Polya-Beweis sind zwar sehr leicht verständlich, haben aber den Nachteil, dass Vorwissen über die Logarithmusfunktion beziehungsweise der Exponentialfunktion benötigt wird. Für die Untersuchung der bei der Definition der Exponentialfunktion verwendeten Folge
kann aber die Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel hilfreich sein. Methodisch sind daher oft induktive Beweise zweckmäßiger; diese sind für die Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel aber relativ schwierig.
Ein induktiver Beweis der Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel kann mit einer so genannten »Vorwärts-Rückwärts-Induktion« geführt werden. Der Vorwärtsschritt leitet aus der Gültigkeit der Ungleichung für diejenige für ab und gehorcht dem Schema der gewöhnlichen vollständigen Induktion. Im sog. »Rückwärtsschritt« wird aus der Gültigkeit der Ungleichung für die Gültigkeit für hergeleitet.
Herleitung
Fall 2: Für zwei Elemente gilt:
Sind sie verschieden, dann ist
und
Fall A: ist eine Zweierpotenz Dieser aufsteigende (»Vorwärts«-) Induktionsschritt sei etwas allgemeiner bewiesen: Gilt die Induktionsvoraussetzung
für Elemente, dann gilt
für Elemente. Beweis: Für sei und für sei gesetzt. Dann ist
Die Gleichheit erfordert und also gleiche und gleiche sowie Zusammengenommen ergibt das: alle sind gleich.
Fall B: ist keine Zweierpotenz (Dieser Teil des Beweises firmiert als »Rückwärts«-Induktionsschritt.) Zu jedem gibt es ein mit . Zur Abkürzung sei und sowie gesetzt. In Fall A wurde die Ungleichung für Elemente bereits bewiesen, woraus folgt:
Somit folgt für :
woraus
und
und
folgt. Gemäß Fall A gilt Gleichheit nur, wenn alle Elemente gleich sind.
Ein anderer Beweis der Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel ergibt sich aus dem Hilfssatz, dass für und folgt, dass . Dieser Beweis stammt von G. Ehlers.[5] Der Hilfssatz kann beispielsweise mit vollständiger Induktion bewiesen werden. Betrachtet man das Produkt und setzt , so erfüllen die so definierten nämlich die Voraussetzung des Hilfssatzes. Aus dem Hilfssatz folgt
,
also
.
Einsetzen von liefert dann die Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel.
Ein direkter induktiver Beweis ist mit Hilfe der bernoullischen Ungleichung möglich: Sei o. B. d. A. das maximale Element von und das arithmetische Mittel von . Dann gilt , und aus der bernoullischen Ungleichung folgt, wenn man die Summanden mit den Indizes 1 bis von dem Summanden mit dem Index „trennt“, dass
.
Multiplikation mit liefert
,
wobei die letzte Ungleichung nach Induktionsvoraussetzung gilt. Das Ziehen der -ten Wurzel beendet den Induktionsbeweis.
Dieser Beweis findet sich beispielsweise im Lehrbuch der Analysis von H. Heuser, Teil 1, Kapitel 12.2.
Ein nicht-induktiver Beweis der Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel, der ohne Logarithmusfunktion auskommt, lässt sich mit Hilfe der Umordnungs-Ungleichung durchführen. Aus der Umordnungs-Ungleichung folgt nämlich, dass für positive Zahlen und jede beliebige Permutation die Beziehung
gelten muss. Setzt man speziell
so folgt also
woraus unmittelbar die Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel folgt.
Fordert man echt größer Null und ersetzt in der Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel durch , so erhält man die Ungleichung vom harmonischen und geometrischen Mittel:
.
Diese Ungleichung gilt ebenfalls für die gewichteten Mittel:
Allgemein gilt für die verallgemeinerte Mittelwertungleichung:
Diese Ungleichung lässt sich z. B. beweisen, indem man setzt und und in die Hölder-Ungleichung mit einsetzt, oder indem man die jensensche Ungleichung für die konvexe Funktion auf die Werte anwendet.
Auch diese Ungleichung gilt ebenfalls für die gewichteten Mittel: Sei
das mit gewichtete Mittel mit Exponent der Zahlen , so gilt für die Ungleichung:
.
Diese Ungleichung lässt sich ebenfalls aus der Hölder-Ungleichung beweisen, indem man sowie setzt, oder ebenfalls, indem man die jensensche Ungleichung für die konvexe Funktion auf die Werte anwendet.
Übertragen auf Integrale über den Maßraum mit einem endlichen Maß nimmt die Ungleichung der verallgemeinerten Mittel die Form
Pavel P. Korowkin: Ungleichungen (= Hochschulbücher für Mathematik. Kleine Ergänzungsreihe. 4 = Mathematische Schülerbücherei. 9, ISSN0076-5449). 6. Auflage. Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1970.
↑Mathematics and Computer Education, vol. 31, no. 2 (Spring 1997), S. 191
↑Cauchy, Augustin-Louis. Analyse algébrique. Der Beweis der Ungleichung vom arithmetischen und geometrischen Mittel ist auf Seite 457 ff. Eine Titulierung à la Vorwärts-Rückwärts-Induktion findet sich in dem Artikel nicht.
↑Claudi Alsina, Roger B. Nelsen: Perlen der Mathematik - 20 geometrische Figuren als Ausgangspunkte für mathematische Erkundungsreisen, Springer Spektrum, Springer-Verlag GmbH Berlin 2015, ISBN 978-3-662-45460-2, Seiten 28 und 264