Amtsbezirk Frohnleiten – Wikipedia
Der Amtsbezirk Frohnleiten war zwischen 1853 und 1867 eine Verwaltungseinheit im Grazer Kreis in der Steiermark.
Der Amtsbezirk war der Kreisbehörde in Graz unterstellt[1] und besorgte deren Amtsgeschäfte vor Ort. Die Zuständigkeit erstreckte sich neben Frohnleiten auf die Gemeinden Feistritz, Mauritzen, Peggau, Rothleiten, Röthelstein, Semriach, Stübinggraben, Schrems, Tyrnau, Tulwitz, Uebelbach, Windhof.