Amtsgericht Bredstedt – Wikipedia
Das Amtsgericht Bredstedt war ein von 1867 bis 1976 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schleswig-holsteinischen Stadt Bredstedt.
Nach der im Deutschen Krieg 1866 erfolgten preußischen Annektierung des Herzogtums Schleswig wurden dort wie auch im Herzogtum Holstein am 1. September 1867 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene voneinander getrennt.[1] Dabei wurde ein dem Kreisgericht Schleswig untergeordnetes Amtsgericht zu Bredstedt geschaffen, dessen Sprengel aus Bredstedt selbst und den Kirchspielen Bargum, Bordelum, Breklum (mit den Orten Almdorf, Breklum, Högel, Lütjenholm, Sönnebüll, Struckum und Vollstedt), Drelsdorf (mit den Orten Ahrenshöft, Bohmstedt und Drelsdorf), Joldelund (mit Goldebek, Goldelund, Joldelund und Kolkerheide), Langenhorn und Ockholm gebildet wurde.[2] Die 1871 selbständig gewordene Gemeinde Reußenköge gehörte ebenfalls zum Amtsgerichtsbezirk Bredstedt.[3]
Seit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 bildete das Landgericht Flensburg die nächsthöhere Instanz.[4]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1976[5] wurde das Amtsgericht Bredstedt aufgehoben und dessen Bezirk dem Amtsgericht Husum zugelegt.[6]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die Gerichtsverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein vom 26. Juni 1867 (PrGS 1867, S. 1073 )
- ↑ Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 216 )
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 497)
- ↑ Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275)
- ↑ Artikel III des Haushaltsgesetzes 1973 vom 25. Mai 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 211)
- ↑ § 40 Zweites Gesetz einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969 (GVOBl. Schl.-H. S. 286)