Andreas Roth (Jurist) – Wikipedia
Andreas Robert Roth (* 20. Juli 1956 in Münster) ist ein deutscher Jurist und Professor.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachdem Roth 1987 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster promoviert wurde, erfolgte 1993 an derselben Universität die Habilitation. Seine Habilitationsschrift zur Kriminalitätsbekämpfung in deutschen Großstädten wurde 1997 im Verlag C. H. Beck publiziert.[1]
Roth ist seit 1994 Lehrstuhlinhaber für Rechtsgeschichte sowie Bürgerliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Familien- und Strafrechtsgeschichte und Familienrecht. Zudem ist Roth Mitglied im Zentrum für interdisziplinäre Forensik an der Mainzer Universität.
Schriften (Auswahl)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- mit Rudolf Gmür: Grundriß der deutschen Rechtsgeschichte. 9. Auflage, Luchterhand, Neuwied/Kriftel 2000; 16. Auflage, Franz Vahlen, München 2024.
- Familien- und Erbrecht mit ausgewählten Verfahrensfragen. Ein fallbezogenes Examinatorium. Müller, Heidelberg 1997; 5. Auflage, 2010.
- Kriminalitätsbekämpfung in deutschen Großstädten 1850–1914. Ein Beitrag zur Geschichte des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Erich Schmidt, Berlin 1997.
- Kollektive Gewalt und Strafrecht. Die Geschichte der Massedelikte in Deutschland. Erich Schmidt, Berlin 1989.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Andreas Roth im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Andreas Roth auf der Seite des Zentrums für interdisziplinäre Forensik
- Andreas Roth auf der Seite des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Personendaten | |
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NAME | Roth, Andreas |
ALTERNATIVNAMEN | Roth, Andreas Robert |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 20. Juli 1956 |
GEBURTSORT | Münster |