Andreas Roth (Jurist) – Wikipedia

Andreas Robert Roth (* 20. Juli 1956 in Münster) ist ein deutscher Jurist und Professor.

Nachdem Roth 1987 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster promoviert wurde, erfolgte 1993 an derselben Universität die Habilitation. Seine Habilitationsschrift zur Kriminalitätsbekämpfung in deutschen Großstädten wurde 1997 im Verlag C. H. Beck publiziert.[1]

Roth ist seit 1994 Lehrstuhlinhaber für Rechtsgeschichte sowie Bürgerliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Familien- und Strafrechtsgeschichte und Familienrecht. Zudem ist Roth Mitglied im Zentrum für interdisziplinäre Forensik an der Mainzer Universität.

Schriften (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • mit Rudolf Gmür: Grundriß der deutschen Rechtsgeschichte. 9. Auflage, Luchterhand, Neuwied/Kriftel 2000; 16. Auflage, Franz Vahlen, München 2024.
  • Familien- und Erbrecht mit ausgewählten Verfahrensfragen. Ein fallbezogenes Examinatorium. Müller, Heidelberg 1997; 5. Auflage, 2010.
  • Kriminalitätsbekämpfung in deutschen Großstädten 1850–1914. Ein Beitrag zur Geschichte des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Erich Schmidt, Berlin 1997.
  • Kollektive Gewalt und Strafrecht. Die Geschichte der Massedelikte in Deutschland. Erich Schmidt, Berlin 1989.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Informationen zu Andreas Roth im Webshop des Verlags C. H. Beck.