Burkhard von Bonin – Wikipedia

Swantus Max Eberhard Burkhard von Bonin (* 14. Oktober 1879 in Halle; † 31. Dezember 1947 in Northeim) war ein deutscher Jurist und Sachautor.

Burkhard war Angehöriger des pommerschen Adelsgeschlechts von Bonin. Seine Eltern waren der Oberrechnungsrat Dr. jur. Bernd von Bonin (1848–1892) und Berta von Briesen (1850–1921).

Bonin studierte 1902 Rechtswissenschaften,[1] war 1905 bereits Dr. jur. und Gerichtsreferendar.[2] Er war Rechtsanwalt und Notar sowie Präsident der Rechtsanwaltskammer in Potsdam. 1926 war er Konsistorialrat a. W. und Verwaltungsrechtsrat in Rehbrücke. Bonin war Ehrenritter des Johanniterordens.

Bonin vermählte sich 1911 in Berlin mit Valeska Ubbelohde (1884–1943). Aus der Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn hervor, die beide ebenfalls Juristen wurden.

  • Dieœ praktische Bedeutung des ius reformandi : eine rechtsgeschichtliche Studie, Stuttgart 1902
  • Kann infolge Verweigerung der kirchlichen Trauung eine Ehe geschieden oder angefochten werden? Tübingen 1903
  • Grundzüge der Rechtsverfassung in den deutschen Heeren zu Beginn der Neuzeit, Weimar 1904, (Digitalisat)
  • Das Heeresrecht : ein unerforschtes Gebiet des deutschen Rechtslebens, Berlin 1912
  • Entscheidungen des Cöllnischen Konsistoriums 1541-1704, Weimar 1926 (Digitalisat)
  • Vom nordischen Blut im römischen Recht, Leipzig 1935

Einzelnachweise

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  1. GGT, Justus Perthes, Gotha 1902, S. 139.
  2. GGT, 1905, S. 118.