Casciotta d’Urbino – Wikipedia

Casciotta d’Urbino
Herkunft Italien ItalienProvinz Pesaro und Urbino
Ausgangs-
produkte
Vollmilch von Schaf (70 %) und Kuh (30 %)
Käsegruppe Schnittkäse
Fett i. Tr. 21,7 %
Form zylindrisch
Gewicht 0,8–1,2 kg
Reifezeit mindestens 20 Tage bis mehrere Jahre
Rinde strohgelb
Teig helles strohgelb, weich aber mürbe, feine Löcher
Aroma lieblich süß, mit angenehmer Säure
Geschmack vollmundig, lieblich süß, mit angenehmer Säure
Zertifizierung DOP[1]

Casciotta d’Urbino ist ein italienischer Schnittkäse. Casciotta d’Urbino DOP darf nur im Gebiet der Provinz Pesaro und Urbino (Marken) hergestellt werden.

Erste schriftliche Dokumente vom Verzehr sind aus der Zeit der großen Hochzeitsbankette der Familien Sforza und Della Rovere bekannt.

Der berühmteste Genießer des Käses war Michelangelo, er beauftragte seinen Diener Francesco Amadori aus Castel Durante (mit dem Spitznamen „l’Urbino“) damit, mehrere Landgüter im Gebiet von Durante zu kaufen, so dass er stets mit „Casciotta“ versorgt sei.

Am 30. März 1983[2] erhält der „Casciotta d’Urbino“ die DOC Zertifizierung für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung.[1]

1992 wurde ein Schutzkonsortium aus 14 Erzeugerbetrieben gegründet.

Die Echtheit des Casciotta d’Urbino ist durch das vom Konsortium genehmigten Etikettes auf der Oberseite des Käselaibes gekennzeichnet. Auf dem Etikett sind:

  • oben der Produktname und die Gemeinschaftsmarke für DOP-Produkte
  • in der Mitte ein Bild der Stadt Urbino
  • unten das Logo des Schutzkonsortiums

Der Casciotta wird aus Schaf- (70–80 %) und Kuhvollmilch (20–30 %) hergestellt. Die Milch wird bei einer Temperatur von 35 °C geronnen.

Der Käsebruch wird per Hand in die Formen gepresst. Im Wechsel erfolgt danach eine Trockensalzung mit einem Salzbad. Die Mindest-Reifezeit beträgt 20 Tage.

Verwendung in der Küche und Lagerung

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Die Lagertemperatur sollte zwischen 4° und 8° liegen. Die Verzehrtemperatur bei 18° bis 22°. Der junge Käse eignet sich zur Verfeinerung von Soßen und zu leichten Salaten. Gerne wird der gereifte Käse zum Abschluss einer Speisenfolge genossen, hierzu werden Konfitüren, Marmeladen, Honig oder karamellisierte Feigen gereicht.

Einzelnachweise

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  1. a b Verordnung (EG) Nr. 1107/96 in der konsolidierten Fassung vom 20. November 2008. In: Amtsblatt der EU.
  2. Casciotta d’Urbino. Archiviert vom Original am 4. Oktober 2010; abgerufen am 18. März 2018.