Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen[1][2] festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.
Die Ärztliche Stelle ist eine in der Regel bei den jeweiligen deutschen Ärztekammern angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung. Von den Zahnärztekammern werden – teilweise gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – entsprechende Zahnärztliche Stellen (auch Röntgenstellen genannt) unterhalten.
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben
Kurzbeschreibung:
Konstanzprüfung
Letzte Ausgabe
diverse
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
Teil 004: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
Teil 005: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
Teil 007: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
Teil 011: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie (eingestellt)
Teil 012: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (Vornorm)
Teil 013: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
Teil 014: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
Teil 015: Konstanzprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
Teil 016: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen (Entwurf)
Teil 055: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
Teil 056: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
Teil 057: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)(eingestellt)
Teil 058: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)(eingestellt)
Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Entwurf)
Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung
Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie
Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
Teil 2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung, Teil 4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie
Kurzbeschreibung:
Konstanzprüfung
Letzte Ausgabe
2008-11, 2011-10
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2014):
DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale
DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) – Konstanzprüfung
DIN 6853-5: Konstanzprüfung von Kennmerkmalen
DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen
DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen (Norm-Entwurf 2013)
DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung – Konstanzprüfungen
DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie – Konstanzprüfungen
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie„Strahlenschutz in der Medizin“.[5]