Das portugiesische Urheberrecht erlaubt die Nutzung von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten installiert sind. Als Beispiele für solche Werke nennt das Gesetz ausdrücklich Gebäude und Skulpturen (§75(2)q). Unter „Nutzung“ versteht man das Fotografieren eines solchen Werkes und dessen Veröffentlichung (§68). Nach dem Berner Drei-Stufen-Test dürfen die erlaubten Nutzungen jedoch weder im Widerspruch zu einer normalen Verwertung des Werks stehen noch die berechtigten Interessen des Rechteinhabers unangemessen beeinträchtigen (§75(4)).
Es ist außerdem ausnahmslos erforderlich, den Namen des Autors anzugeben („wo immer möglich“, gemäß §76(a)).
Das Werk ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – möglicherweise urheberrechtlich geschützt, da die Kriterien für die Panoramafreiheit in diesen Ländern nicht erfüllt sind. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.