Dies ist eine Reproduktion einer Währungseinheit aus Lettland. Nach lettischem Recht sind alle Währungseinheiten, die am 1. Mai 2004 nicht mehr im Umlauf waren, entsprechend dem Urheberrechtsgesetz von 1993 und dem Urheberrechtsgesetz von 2000 gemeinfrei. Nach den Gesetzeszusätzen 2004 des Lettischen Urheberrechts, Kapitel IV, Sektion 171 sind wirtschaftliche Rechte für Währungen nicht anwendbar, jedoch sind Reproduktionen nur erlaubt, wenn entweder 1.) eine schriftliche Zustimmung eingeholt wird, oder 2.) wenn die durch die emittierende Nationalbank oder das Land hierfür festgesetzten Kriterien erfüllt werden. Nach der Urheberrechts-Stellungnahme der Bank von Lettland müssen Reproduktionen lettischer Lats-Münzen der Vorschrift für die Reproduktion von Lats-Banknoten und Münzen und Reproduktionen lettischer Euro-Münzen den Reproduktions-Regeln der Europäischen Zentralbank genügen. In beiden Fällen schränken die Regeln die Reproduktion der Münzen in Form tatsächlicher Objekte (z. B. in Form von Spielmarken, Medaillen, etc.), die mit echten Münzen verwechselt werden könnten, ein, aber beschränken nicht die Darstellung in Form von zweidimensionalen Bildern (z. B. Zeichnungen, Gemälden, Fotografien, etc.).
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