Erledigung – Wikipedia
Erledigung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Recht und bezeichnet:
- den Fortfall der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage
- den Fortfall der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.
Siehe auch:
Wiktionary: erledigen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen