Erledigung – Wikipedia

Erledigung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Recht und bezeichnet:

  • den Fortfall der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage
  • den Fortfall der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.


Siehe auch:

Wiktionary: erledigen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen