Gefahrstoffrecht – Wikipedia

Im weitesten Sinne versteht man unter Gefahrstoffrecht die Gesamtheit aller Regelungen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen sollen.

Man unterscheidet das allgemeine Gefahrstoffrecht (Chemikaliengesetze i. e. S. und seinen Verordnungen) und das spezielle Gefahrstoffrecht, das unter anderem das Pflanzenschutzrecht, das Düngemittelrecht, das Futtermittelrecht, das Lebensmittelrecht, das Arzneimittelrecht und das Tierseuchenrecht umfasst.

Rechtliche Regelungen

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Internationale Abkommen und Reglements

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  • Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie), betreffend Umweltschutz in Verbindung mit den Produktionsstätten
  • Richtlinie 1999/45/EG über Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Zubereitungsrichtlinie) Die Richtlinie ist außer Kraft durch folgende VO.
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
  • EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung)
  • Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (EU-Abfallverbringungsverordnung)

Einzelnachweise

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  1. Convention on Civil Liability for Damage Cause during Carriage of Dangerous Goods by Road, Rail and Inland Navigation Vessels (CRTD), UNECE