Gerichtsbezirk Ober-Wików – Wikipedia

Gerichtsbezirk
Ober-Wików
(rumänisch: Vicovu de Sus)
(ukrainisch: Wikiw Horisznyj)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Suczawa
Sitz des Gerichts Oberwikow (Vicovu de Sus)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz

Der Gerichtsbezirk Ober-Wików (rumänisch: Vicovu de Sus; ukrainisch: Wikiw Horisznyj) war ein geplanter Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk sollte Teile im Zentrum der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien umfassen, wobei das Gebiet nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen wurde. Das Gebiet ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina im Norden Rumäniens (Kreis Suceava).

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Das Gebiet um Ober-Wików war 1854 Teil des Gerichtsbezirks Radautz geworden. Erst im März 1914 wurde die Errichtung des Gerichtsbezirks Ober-Wików durch das Justizministerium verordnet, wobei hierfür Teile des Gerichtsbezirks Radautz bzw. des Gerichtsbezirks Seletin dem neu zu errichtenden Bezirksgericht Ober-Wików unterstellt werden sollten. Der Gerichtsbezirk Ober-Wikow sollte dabei die Gemeinden bzw. Gutsgebiete Bilka (rumänisch: Bilca), Karlsberg (Gura Putnei), Ober-Wików (Vicovu de Sus), Putna (Putna) und Unter-Wików (Vicovu de Jos) des Gerichtsbezirks Radautz bzw. die Gemeinde und das Gutsgebiet Straza (Straża) des Gerichtsbezirks Seletin umfassen. Die Bestimmung des Zeitpunkts der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichts Ober-Wikówin war für einen späteren Zeitpunkt geplant.[3][4] Durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs entfiel die Errichtung des Bezirksgerichts Ober-Wików, wodurch die Errichtung des gleichnamigen Gerichtsbezirks nie gültig wurde.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1914, XXXVI. Stück, Nr. 77 „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Ober-Wików in der Bukowina“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1914, LVI. Stück, Nr. 132 „Kundmachung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Justizministerium, betreffend die Richtigstellung der Verordnung des Justizministeriums vom 30. März 1914, R. G. Bl. Nr. 77, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Ober-Wikow in der Bukowina“