Gomfritz – Wikipedia

Gomfritz ist eine Gehöftgruppe und war ehemals ein Klosterhof des Klosters Schlüchtern und späterer Weiler in der heutigen Gemarkung der Stadt Schlüchtern im osthessischen Main-Kinzig-Kreis. Gomfritz gehört heute zum Schlüchterner Stadtteil Klosterhöfe.

Geografische Lage

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Gomfritz liegt im Nordosten des Main-Kinzig-Kreises auf einer Höhe von 370 m über NN, etwa 4,5 km nordöstlich des Ortskerns von Schlüchtern.

Historische Namensformen

In erhaltenen Urkunden wurde Gomfritz unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Gumprahtdis (1144), Gumbrehtes (1303), Gomfrit (1331), Gumrechts (1339) und Gomprechtis (1364).

Gomfritz war ein Klosterhof des Klosters Schlüchtern und kam mit diesem zur Herrschaft und späteren Grafschaft Hanau, ab 1458 zur Grafschaft Hanau-Münzenberg und war dort dem Amt Schlüchtern zugeordnet. Im 15. Jahrhundert war der Ort eine Wüstung. Das Kloster Schlüchtern erwarb 1439, 1452 und 1489 die Anteile derer von Schlüchtern und Bens an der Wüstung. Auch Hanau besaß 1459 einen Anteil daran. 1538 ist der Hof wieder besiedelt. Die Grafschaft Hanau-Münzenberg schloss sich in der Reformation zunächst der lutherischen Konfession an, ab 1597 war sie reformiert.

Mit dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., fiel Gomfritz 1736 mit der ganzen Grafschaft Hanau-Münzenberg an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, aus der 1803 das Kurfürstentum Hessen wurde. Während der napoleonischen Zeit stand Gomfritz ab 1806 unter französischer Militärverwaltung, gehörte 1807–1810 zum Fürstentum Hanau und dann von 1810 bis 1813 zum Großherzogtum Frankfurt, Departement Hanau. Anschließend fiel es wieder an das Kurfürstentum Hessen zurück. Nach der Verwaltungsreform des Kurfürstentums Hessen von 1821, im Rahmen derer Kurhessen in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt wurde, gehörte Gomfritz zum Landkreis Schlüchtern. 1866 wurde das Kurfürstentum nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg von Preußen annektiert. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlossen sich Gomfritz, Drasenberg, Raith und Röhrigs als Gemeinde Klosterhöfe zusammen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. Dezember 1969 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Klosterhöfe im Vorfeld der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Stadt Schlüchtern eingemeindet.[1] Für Klosterhöfe wurde, wie für die anderen eingemeindeten, ehemals eigenständigen Gemeinden von Schlüchtern, ein Ortsbezirk eingerichtet.[2] Mit der Hessischen Gebietsreform wurde der Landkreis Schlüchtern 1974 aufgelöst und Klosterhöfe liegt seit dem im Main-Kinzig-Kreis.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Gomfritz angehört(e):[1][3]

Einwohnerentwicklung

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Belegte Einwohnerzahlen sind:[1]

  • 1538: 02 Mann
  • 1632: 06 Haushaltungen
  • 1753: 06 Haushaltungen mit 46 Bewohnern
  • 1895: 62 Einwohner
  • Matthias Nistahl: Studien zur Geschichte des Klosters Schlüchtern im Mittelalter. Diss. Darmstadt u. Marburg, 1986, S. 161, 175.
  • Heinrich Reimer: Historisches Ortslexikon für Kurhessen. Marburg 1926, S. 177f.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
  3. Infolge der Napoleonischen Kriege.
  4. Infolge der Beschlüsse des Wiener Kongresses.
  5. Trennung von Justiz (Justizamt Steinau (Assistenzamt Schlüchtern)) und Verwaltung.
  6. Infolge des Deutschen Krieges.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d Gomfritz, Main-Kinzig-Kreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Oktober 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Hauptsatzung. (PDF; 49 kB) § 6. In: Webauftritt. stadt Schlüchtern, abgerufen im Juni 2024.
  3. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  4. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 208 f. (online bei Google Books).
  5. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 76.

Koordinaten: 50° 23′ 6,7″ N, 9° 32′ 21″ O