Jan Bernd Nordemann – Wikipedia

Jan Bernd Nordemann (* 25. Juli 1965 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit 2007 Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Jan Bernd Nordemann studierte Jura in Berlin, Göttingen und Cambridge. Während des Studiums wurde er wie sein Vater und sein älterer Bruder Mitglied des heutigen Corps Frisia Göttingen.[1] Er wurde 1995 an der Georg-August-Universität Göttingen promoviert. Zuvor hatte er in England von 1993 bis 1994 an der Cambridge University ein Graduiertenstudium absolviert und mit dem Titel LL.M. (Cantab.) abgeschlossen. Von 1997 bis 2019 arbeitete er als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Boehmert & Boehmert. Seit Januar 2020 ist Jan Bernd Nordemann nach Abspaltung seines Standorts Rechtsanwalt und Partner bei Nordemann Czychowski & Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mbB in Potsdam und Berlin.[2] Er gilt als einer der führenden Urheberrechtler und Wettbewerbsrechtler in Deutschland.[3][4][5] Seine Kanzlei ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums. Jan Bernd Nordemann entstammt einer Juristenfamilie. Sein Vater Wilhelm Nordemann ist ein bekannter deutscher Urheberrechtler, der nicht mehr aktiv ist.[6] Sein Bruder Axel und seine Schwester Anke sind in derselben Kanzlei tätig und werden ebenfalls zu den namhaften Juristen im Bereich des geistigen Eigentums gezählt.[7]

Berufliche Tätigkeit

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Die Spezialbereiche von Jan Bernd Nordemann als Rechtsanwalt sind die Beratung und Prozessvertretung im Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht sowie Presse- und Persönlichkeitsrecht. Als Sachverständiger war er Mitglied der Arbeitsgruppe „Internet“ für die Urheberrechtsnovelle „2. Korbes“ beim Bundesministerium der Justiz, Berlin. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben ihn mehrfach als Experten für geistiges Eigentum hinzugezogen, z. B. zur Frage der Haftung von Internetprovidern bei Urheberrechtsverletzungen[8] oder zu Geistigem Eigentum und 3D-Druck.[9] Er ist gewähltes Mitglied der Fachausschüsse für Urheber- und Verlagsrecht sowie für Kartellrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender des internationalen "Copyright Committee" der Internationalen Vereinigung für den Schutz des Geistigen Eigentums (AIPPI); zeitweise gehörte er dem Vorstand der Deutschen Landesgruppe der AIPPI an.

Zusammen mit seinem Bruder Axel Nordemann und Christian Czychowski gibt er den als juristisches Standardwerk geltenden Kommentar zum deutschen Urheberrecht „Fromm / Nordemann“[10] heraus. Er ist auch Co-Autor der Standardwerke „Nordemann, Wettbewerbsrecht – Markenrecht“[11] und "Ingerl/Rohnke/Nordemann, Markengesetz"[12]. Im Handbuch des Urheberrechts[13] und im Kartellrechtskommentar Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann[14] war Nordemann als Autor beteiligt. Gemeinsam mit Christian Czychowski und Julian Waiblinger berichtet er in der Neuen Juristischen Wochenschrift im jährlichen Rhythmus über die neuste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Nordemann gehört zum Kreis der regelmäßigen Autoren des Kluwer Copyright Blog, in dem er in englischer Sprache zu aktuellen urheberrechtlichen Themen publiziert.[15]

Einzelnachweise

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  1. George Turner (Hrsg.): Frisia Gottingensis 1956–2011, Heide 2011, S. 376
  2. JUVE- www.juve.de: Potsdam und Berlin: Nordemann-Spin-off bei Boehmert « JUVE. Abgerufen am 2. März 2020.
  3. JUVE- www.juve.de: JUVE HANDBUCH « JUVE. Abgerufen am 2. März 2020.
  4. Best Lawyers International. 2020, abgerufen am 2. März 2020.
  5. Claudia Tödtmann: WiWo-Top-Kanzleien: Die besten Anwälte für Patentrecht und Urheberrecht. Abgerufen am 2. März 2020.
  6. Deutscher Komponistenverband, Zeitschrift „Informationen“, Ausgabe Nr. 72. 2006. Archivlink (Memento des Originals vom 14. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.komponistenverband.de
  7. Best Lawyers International 2014: http://www.bestlawyers.com/
  8. Liability of Online Service Providers for Copyrighted Content – Regulatory Action Needed? - Think Tank. Abgerufen am 2. März 2020 (englisch).
  9. Professor Dinusha Mendis hosts final workshop of the 3D Printing-IP project at the European Commission. Abgerufen am 2. März 2020 (englisch).
  10. Fromm/Nordemann: Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, Verlagsgesetz, Einigungsvertrag, neu: Portabilitätsverordnung. 12. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2018. ISBN 978-3-8329-4172-7
  11. Nordemann, Jan Bernd: Wettbewerbs- und Markenrecht. 11. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2012. ISBN 978-3-8329-4172-7
  12. Axel Nordemann, Anke Nordemann-Schiffel, Thomas W. Boddien, Reinhard Ingerl, Christian Rohnke: Markengesetz: Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. 4., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-75086-1.
  13. Ulrich Loewenheim (Hrsg.): Handbuch des Urheberrechts. 3. Auflage. C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-72083-3.
  14. Kartellrecht, Europäisches und Deutsches Recht. 4. Auflage. C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-74037-4.
  15. Kluwer Copyright Blog. Abgerufen am 2. März 2020 (amerikanisches Englisch).