Kabinett Rüdt – Wikipedia

Das Kabinett Rüdt von Collenberg-Bödigheim bildete vom 26. Oktober 1850 bis zum 19. Mai 1856 die Landesregierung von Baden.

Amt Name
Äußeres und großherzogliches Haus[1] Ludwig Freiherr Rüdt von Collenberg-Bödigheim
Inneres[2] Adolf Ludwig Freiherr Marschall von Bieberstein
bis zum 2. Juni 1853
Friedrich Freiherr von Wechmar
seit dem 2. Juni 1853
Justiz[3] Anton von Stabel
bis zum 7. Oktober 1851
Friedrich Freiherr von Wechmar
seit dem 7. Oktober 1851
Finanzen Franz Anton Regenauer
Krieg August Freiherr von Roggenbach
bis zum 7. April 1854
Damian Ludwig
seit dem 17. Mai 1854

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Bei Spuler besteht der Fehler, dass Friedrich Adolf Klüber für den gesamten Zeitraum dieses Kabinetts als sogenannter Ministerpräsident hingestellt wird, was jedoch offensichtlich ein Fehler ist, da Klüber in der Liste von Wolfgang Leiser und Martin Furtwängler nur für den Zeitraum von 1849 bis 1850 als Minister des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten bezeichnet wird und danach Rüdt von Collenberg-Bödigheim diese Funktion ausübte. Die Darstellung von Leiser und Furtwängler deckt sich auch eher mit biografischen Angaben in der ADB als die Version von Spuler, wobei letztere zur ungeprüften Grundlage vieler Tabellenwerke wurde. Somit findet sich der Fehler Spulers mit der Amtszeit Klübers als Kabinettschef (!) bis angeblich 1856 immer wieder und dürfte sehr schwer aus der Welt zu schaffen sein.
  2. In der Liste Spulers fehlt die Information, dass Wechmar von 1853 bis 1856 badischer Innenminister war. Diese Angabe findet sich hingegen in den Listen Wolfgang Leisers und Martin Furtwänglers.
  3. In der Liste Spulers fehlt die Information, dass Wechmar von 1851 bis 1856 badischer Justizminister war. Diese Angabe findet sich hingegen in den Listen Wolfgang Leisers und Martin Furtwänglers.