Landgericht Frankfurt (Oder) – Wikipedia
Das Landgericht Frankfurt (Oder) (Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Brandenburg. Es hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Präsidentin des Landgerichts ist Andrea Diekmann.[1]
) ist einInstanzenzug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Strausberg. Das Amtsgericht Schwedt/Oder gehört seit dem 1. Januar 2013 zum Bezirk des Landgerichts Neuruppin. Dem Landgericht Frankfurt (Oder) ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 wurde das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder im Rahmen der Reichsjustizgesetze aufgehoben und an seiner Stelle das königlich preußische Landgericht Frankfurt (Oder) als eines von 9 Landgerichten im Bezirk des Kammergerichts eingerichtet. Das Landgericht war danach für den Stadtkreis Frankfurt (Oder), den Landkreis Oststernberg, den größten Teil der Kreise Beeskow, Storkow, Lebus und West-Sternberg sowie kleine Teile der Landkreise Luckau Lübben und Teltow zuständig.[2] Ihm waren folgende 11 Amtsgerichte zugeordnet:
Amtsgericht | Sitz | Bezirk |
---|---|---|
Amtsgericht Beeskow | Beeskow |
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Amtsgericht Märkisch Buchholz | Märkisch Buchholz |
|
Amtsgericht Drossen | Drossen | aus dem Landkreis Weststernberg der Stadtbezirk Drossen und die Amtsbezirke Radach, Schmagorei, Seefeld und Tschernow |
Amtsgericht Frankfurt (Oder) | Frankfurt (Oder) |
|
Amtsgericht Fürstenwalde/Spree | Fürstenwalde |
|
Amtsgericht Müncheberg | Müncheberg | aus dem Landkreis Lebus die Stadtbezirke Buckow und Müncheberg sowie die Amtsbezirke Behlendorf, Buckow, Eggersdorf und Hasenfelde |
Amtsgericht Reppen | Reppen | Kreis Weststernberg ohne die Teile, die den Amtsgerichten Cüstrin, Drossen, Frankfurt (Oder) und Fürstenberg zugeordnet waren |
Amtsgericht Seelow | Seelow | Kreis Lebus ohne die Teile, die den Amtsgerichten Cüstrin, Frankfurt (Oder), Fürstenberg und Müncheberg zugeordnet waren |
Amtsgericht Sonnenburg | Sonnenburg | aus dem Landkreis Oststernberg der Stadtbezirk Sonnenburg sowie die Amtsbezirke Kriescht, Alt Limmritz, königliches Forstrevier Limmritz, Louisa, Rentamt Sonnenburg und Woxfelde |
Amtsgericht Storkow | Storkow | aus dem Landkreis Beeskow-Storkow der Stadtbezirk Storkow sowie die Amtsbezirke Friedersdorf, Friedersdorfer Forst, Görsdorf, Markgrafpieske, Reichenwalde, Selchow, Spreenhagen und Storkow und der Gutsbezirk Vorwerk Steinfurth aus dem Amtsbezirk Neu-Zittau |
Amtsgericht Zielenzig | Zielenzig | Kreis Oststernberg ohne die Teile, die dem Amtsgericht Sonnenburg zugeordnet waren |
Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 266.527 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und sieben Richter tätig.[4]
1945 wurde der Teil des Gerichtsbezirks des Landgerichts Prenzlau östlich der Oder-Neiße-Grenze unter polnische Verwaltung gestellt. Nach dem Krieg wurde statt des Landgerichts Frankfurt (Oder) das Landgericht Eberswalde eingerichtet. 1950 entstand das Landgerichts Frankfurt (Oder) neu.
In der DDR wurden 1952 die Landgerichte abgeschafft und durch Bezirksgerichte ersetzt. Für den Bezirk Frankfurt (Oder) entstand damit das Bezirksgericht Frankfurt (Oder). Nach der Wende wurde die alte Gerichtsstruktur wieder hergestellt. Damit ging das das Landgericht Frankfurt (Oder) 1993 aus dem Bezirksgericht Frankfurt (Oder) neu hervor und befindet sich seit 2005 in einem Neubau mit 20 Gerichtssälen an der Müllroser Chaussee.
Landesarbeitsgericht Frankfurt (Oder)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[5] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Frankfurt (Oder) entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Frankfurt (Oder) als eines von zwei Landesarbeitsgericht im Bezirk des Kammergerichtes (das andere war das Landesarbeitsgericht Berlin). Dem Landesarbeitsgericht Frankfurt (Oder) waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Cottbus, Arbeitsgericht Küstrin, Arbeitsgericht Finsterwalde, Arbeitsgericht Forst, Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Arbeitsgericht Fürstenwalde, Arbeitsgericht Guben, Arbeitsgericht Landsberg (Warthe), Arbeitsgericht Senftenberg, Arbeitsgericht Spremberg und Arbeitsgericht Woldenberg.[6] Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Für das Land Brandenburg entstand das Landesarbeitsgericht Potsdam, in Frankfurt (Oder) wurde kein neues Landesarbeitsgericht gebildet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Landgerichts Frankfurt (Oder). Abgerufen am 25. April 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt (Oder). Abgerufen am 25. April 2021.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dr. Andrea Diekmann neue Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder). Abgerufen am 27. Juni 2020.
- ↑ Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 425 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 395 f. online
- ↑ RGBl. I S. 507
- ↑ Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat
Koordinaten: 52° 19′ 23,2″ N, 14° 30′ 31,5″ O