Landgericht Insterburg – Wikipedia

Das Landgericht Insterburg war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Königsberg mit Sitz in Insterburg.

Das königlich preußische Landgericht Insterburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Es ersetzte damit das Appellationsgericht Insterburg. Der Sitz des Gerichtes war Insterburg. Das Landgericht war danach für die Kreise Insterburg, Gumbinnen, Stallupönen, Pillkallen, Darkehmen und Goldap zuständig.[1] Ihm waren folgende sechs Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Darkehmen Darkehmen Kreis Darkehmen
Amtsgericht Goldap Goldap Kreis Goldap
Amtsgericht Gumbinnen Gumbinnen Kreis Gumbinnen
Amtsgericht Insterburg Insterburg Kreis Insterburg
Amtsgericht Pillkallen Pillkallen Kreis Pillkallen
Amtsgericht Stallupönen Stallupönen Kreis Stallupönen

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 282.881 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und sieben Richter tätig. Für die Amtsgerichtsbezirke Stallupönen und Pillkallen bestand eine Strafkammer am Amtsgericht Stallupönen.[3]

Im Jahre 1945 wurden der Landgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichtes Insterburg.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 398 f., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 443 online