Koordinierungsstelle Magdeburg – Wikipedia

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Die Koordinierungsstelle Magdeburg war eine unselbständige Arbeitsgruppe des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt, die von allen Ländern und vom Bund finanziert wurde.[1] Sie war eine Serviceeinrichtung für die Dokumentation von gesuchten und gefundenen Kulturgütern, die in der Zeit des Nationalsozialismus den Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen (NS-Raubkunst) oder die kriegsbedingt verbracht (Beutekunst des Zweiten Weltkriegs) wurden. Über die dort 2001 eingerichtete Lost-Art-Datenbank wurden Such- und Fundmeldungen von Institutionen oder Privatpersonen öffentlich dokumentiert.

Ihre Aufgaben werden seit dem 22. Januar 2015 vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste wahrgenommen.[2] .

Die Koordinierungsstelle wurde zunächst 1994 in Bremen als Stelle der Länder zur Dokumentation der institutionellen Kriegsverluste von Kulturgütern eingerichtet. Sie übernahm eine Funktion, die seit den 1950er-Jahren zunächst beim Bundesinnenministerium angesiedelt war. Dabei ging es zunächst um Kunstwerke, die Deutsche bei der Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945–1950 zurückgelassen hatten. Erst nach 1990 wurde Raubkunst als solche verstanden, die im Nationalsozialismus durch deutsche Behörden unrechtmäßig zusammengetragen wurden.[3]

1998 wurde sie als „Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste“ – getragen vom Bund (50 %) und allen Ländern (50 %) – mit erweiterter Zuständigkeit in Magdeburg angesiedelt. Seit 2010 hieß sie „Koordinierungsstelle Magdeburg – Eine Einrichtung des Bundes und der Länder für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt“.

Ihre wesentliche Aufgabe war gemäß den Anforderungen der Washingtoner Erklärung (Washington Principles) von 1998 und der deutschen Gemeinsamen Erklärung von 1999 die Dokumentation von internationalen Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen (NS-Raubkunst) sowie kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern (Beutekunst). Dies wird seit 2001 über die kostenlos recherchierbare Datenbank www.lostart.de[4] vorgenommen. Zweck der Lost Art-Datenbank (nicht zu verwechseln mit dem Art-Loss-Register[5] oder dem Central Registry of Information on Looted Cultural Property[6]) ist es, Kulturgüter zu verzeichnen,

„die öffentlichen Einrichtungen oder privaten Personen und Institutionen infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges verloren gingen und über die Lost Art Internet-Datenbank zur weltweiten Suche ausgeschrieben wurden. Besitzer oder Verwalter von Kulturgütern mit unsicherer oder lückenhafter Provenienz können hier recherchieren, ob diese anderenorts gesucht werden.“[7]

Zweck der Datenbank ist es dabei nicht nur, die Suche nach Kunstwerken zu erleichtern, sondern durch eine Warnfunktion gegenüber dem Kunsthandel auch die Förderung einvernehmlicher Lösungen betreffend Raubkunst (und bei Werken, bei denen lediglich ein Raubkunstverdacht besteht sowie bei Werken, die nicht verschollen sind, also gar nicht mehr gesucht werden)[8]. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt dazu:

„Eine Beschränkung der Veröffentlichung von Suchmeldungen auf Kulturgüter, deren Aufenthaltsort dem Suchenden unbekannt ist (...), wäre auch nicht mit der (...) ausdrücklich hervorgehobenen historischen Verantwortung in Form der Zustimmung zu den Washingtoner Grundsätzen von 1998 zu vereinbaren.“[9]

Die Koordinierungsstelle verfügte über ein breit gefächertes Instrumentarium zur Öffentlichkeitsarbeit, z. B. organisierte sie Fach- und Weiterbildungsveranstaltungen, publizierte eine wissenschaftliche Buchreihe (Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, seit 2010 Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle Magdeburg), stellte Checklisten zur Provenienzrecherche/ Provenienzforschung bereit und war Geschäftsstelle der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter (NS-Raubkunst). Sie betrieb eine Internetseite, die zum einen die weltweit größte Datenbank zur Dokumentation von Objekten der NS-Raubkunst und der Beutekunst enthielt und zum anderen ein Informationsportal zu diesen Themenbereichen darstellte.

Des Weiteren betreute die Koordinierungsstelle die elektronische Version des Gesamtverzeichnisses deutschen national wertvollen Kulturgutes nach § 6 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes.[10]

Commons: Koordinierungsstelle Magdeburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 -, juris, Rn. 29.
  2. "Eine neue Ära der Provenienz-Forschung", Deutschlandfunk 25. Januar 2015.
  3. Neue Zürcher Zeitung: Aufschwung der Provenienzforschung – Phantasie darf sein, Pedanterie ist unerlässlich, 6. Dezember 2013
  4. Lost Art Internet Database - Offizielle deutsche Datenbank zur Dokumentation von Raub- und Beutekunst. In: www.lostart.de.
  5. Home - The Art Loss Register. In: www.artloss.com.
  6. Welcome to lootedart.com. In: www.lootedart.com.
  7. Einführung der Lost Art Datenbank zuletzt am 16. November 2014 abgerufen.
  8. BVerwG 1 C 13.14, Rn. 29, ECLI:DE:BVerwG:2015:190215U1C13.14.0 (Memento des Originals vom 23. November 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de
  9. BVerwG 1 C 13.14, Rn. 31 (Memento des Originals vom 23. November 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de, Warnung vor Missbrauchsgefahren bei Peter Raue, David Munding: Multimedia und Recht, 2015, S. 5; kritisch: Handelsblatt vom 27. November 2015 "Datenbank Lost Art. Digitaler Pranger", Handelsblatt vom 24. Februar 2015, "Lost Art. Grundsätzliche Fragen an die Datenbank", Peter Bert: Art Law: Update on the Lost Art Database Decision of the Federal Administrative Court in Blog: Dispute Resolution in Germany und Kümper, Boas: Anmerkung zu BVerG, Urteil vom 19. Februar 2015, 1 C 13.14, in: JZ (Juristenzeitung) 2015, S. 1160; Zustimmung bei Ulf Bischof, in: Kunst und Recht, 2015, S. 14 (doi:10.15542/KUR/2015/1/6) und Henning Kahmann, in: Kunst und Recht, 2015, S. 16 (doi:10.15542/KUR/2015/1/7).
  10. Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes (Memento des Originals vom 18. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutschutz-deutschland.de.

Koordinaten: 52° 7′ 56,3″ N, 11° 39′ 38,3″ O