Namensträger – Wikipedia
Namensträger sind natürliche oder juristische Personen sowie nicht registergerichtlich eingetragene Personenvereinigungen.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Namensträgerschaft hat Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion und drückt die Identität und die Individualität der „Namensträger“ aus.