Regulierungsbehörde – Wikipedia

Eine Regulierungsbehörde ist eine staatliche wettbewerbspolitische Einrichtung. Die Aufgaben einer Regulierungsbehörde gehen in der Regel über die einer normalen Kartellbehörde hinaus; während letztere üblicherweise eine Ex-post-Kontrolle von Märkten betreiben, zeichnen sich Regulierungsbehörden oft durch starke Instrumente einer Ex-ante-Kontrolle aus, wie Preis- oder Produktgenehmigungen. Regulierungsbehörden arbeiten oft branchenspezifisch; sie werden vor allem für solche Wirtschaftssektoren geschaffen, in denen eine Ex-post-Kontrolle nicht ausreicht, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern.

Üblicherweise regulierte Märkte

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Regulierungsbehörden finden sich oft in monopolgeneigten Märkten, die nicht bzw. nicht gänzlich für Wettbewerb geöffnet werden können. Beispiele für monopolgeneigte Märkte sind leitungs- oder netzgebundene Branchen, in denen der Aufbau paralleler Netze entweder nicht gewünscht ist bzw. aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist. Typische Sektoren, in denen eine solche Regulierung stattfindet, sind Telekommunikations-, Post-, Eisenbahn-, Rundfunk-, Gas- und Strommärkte sowie die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Ohne Regulierung kann es in solchen Märkten zu Marktversagen kommen.

Auch Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung von Spezialregulierungen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehören im weiteren Sinne zu den Regulierungsbehörden.

Beispiele für Regulierungsbehörden

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Regulierungsbehörden im deutschsprachigen Raum:

In der Europäischen Gemeinschaft sind die nationalen Regulierungsbehörden zur Umsetzung der relevanten EU-Direktiven verpflichtet.

Einzelnachweise

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  1. Andreas Valda: Datensperre bei der Post wird gratis. In: Tages-Anzeiger vom 30. August 2012