Resozialisierung – Wikipedia
Der Begriff der Resozialisierung geht von der Vorstellung aus, ein Straftäter habe sich durch seine Tat außerhalb der Gesellschaft gestellt oder jedenfalls offenbart, dass er nicht im erforderlichen Maße in diese Gesellschaft eingebunden sei. Ziel des staatlichen Strafens habe es daher zu sein, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei ist zwischen dem Zweck der Strafverhängung und dem Ziel des Strafvollzuges zu unterscheiden. Im ersteren Fall gilt die Resozialisierung (als eine Form positiver Spezialprävention) als ein möglicher Strafzweck neben anderen, im zweiten Fall wird die „Resozialisierung als Vollzugsziel“ von der herrschenden Meinung als alleiniges Ziel des Vollzuges angesehen (vergleiche Feest 2006). Der Begriff Resozialisierung wird vielfach (auch vom deutschen Bundesverfassungsgericht) synonym mit dem der Re-Sozialisation gebraucht. Der letztere Begriff verweist stärker auf Defizite der (vor allem frühkindlichen) Sozialisation, welche am ehesten therapeutisch bearbeitet werden könnten.
Deutsches Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch des verurteilten Straftäters auf Resozialisierung aufgrund von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.[1] Diese Rechtsprechung geht auf das Lebach-Urteil von 1973 zurück.[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gefängnis
- Strafvollzug
- Strafvollzugsrecht
- Helmut Ziegner
- Nach Wriezen Dokumentarfilm (2012) über Resozialisierung von jugendlichen Strafgefangenen
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinz Cornel, Bernd Maelicke und Bernd Rüdeger Sonnen (Hrsg.): Handbuch der Resozialisierung. 2. Aufl. Baden-Baden 2003.
- Gabriele Kawamura-Reindl, Christel Brendle und Beate Joos: Inhaftierung betrifft alle in der Familie – Ein Ratgeber für Angehörige von Inhaftierten in Bayern. Nürnberg 2003
- Pascal Ronc: Das Konzept der Resozialisierung in der Europäischen Menschenrechtskonvention. in: Anna Coninx/Gian Ege/Julian Mausbach (Hrsg.): Prävention und freiheitliche Rechtsordnung. DIKE, Zürich 2017, 33–59, ISBN 978-3-03751-856-4.
- Johannes Feest (Hrsg.): Kommentar zum Strafvollzugsgesetz. 5. Auflage. Neuwied 2006.
- Harald Poschner: Türen ohne Klinke. Ein Totschläger erzählt seine Lebensgeschichte. Aufgeschrieben von Katrin Rohnstock und Barbara Orth, Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2007, ISBN 3-89602-756-5
- Werner Christmann: In der Sackgasse? Resozialisierung außerhalb von Gefängnismauern. Berlin 2013, ISBN 978-3-935607-62-9
- Bernd Maelicke: Das Knast-Dilemma. Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. C. Bertelsmann, München 2015, ISBN 978-3-570-10219-0
- Werner Christmann: Auswege aus der Sackgasse. Resozialisierung und Unreife. Berlin 2020, ISBN 978-3-935607-87-2
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ BVerfG, Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90
- ↑ Urteil vom 5. Juni 1973, Az. 1 BVR 536/72 ( vom 29. September 2008 im Internet Archive) BVerfGE 35, 202.