Sozialgericht Mainz – Wikipedia
Das Sozialgericht Mainz ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht (SG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Kastellaun, die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück), die Verbandsgemeinde Rheinböllen und die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.
Es ist eines von vier Sozialgerichten im Bezirk des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Sozialgericht Mainz sind das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Bundessozialgericht übergeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Koordinaten: 50° 0′ 22,6″ N, 8° 16′ 7,4″ O