Strompreisbremse – Wikipedia

Als Strompreisbremse bezeichnet man eine Subvention zur Abfederung von Preissteigerungen beim Strom. Analog wurde unter anderem in Deutschland die Gaspreisbremse geschaffen. Beide sollen wirtschaftliche und soziale „Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“ abmildern.[1] Die Strompreisbremse mit ihren jeweiligen Maßnahmen kann als Teil einer Marktregulierung verstanden werden.[2][3]

Maßnahmen ausgewählter Staaten

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Ab dem 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) gelten folgende Entlastungen:[4]

  • Für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer. Dies gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des „historischen Verbrauchs“ – damit ist in der Regel der Verbrauch des Vorjahrs gemeint. Stromverbrauch, der über dieses Kontingent hinausgeht, muss zum festgelegten Marktpreis des jeweiligen Energieversorgers gezahlt werden.
  • Ab dem 1. August 2023 gilt für Netzentnahmestellen mit jährlichem Verbrauch bis 30.000 kWh bei einer Entnahme über Mehrtarifzähler mit Unterteilung in einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif folgende Regelung: Der für diese Netzentnahmestelle maßgebliche Referenzpreis für Netzentnahmen ergibt sich einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche, und 40 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ab dem 1. August 2023 auch für Heizstromkunden, die über einen separaten EIntarifzähler mit Heizstrom z. B. für Nachtspeicherheizungen versorgt werden, eine Preisbremse auf 28 Cent je Kilowattstunde vor. Diese Regelung wurde im Bundestagsverfahren gestrichen,[5] so dass für diese Heizstromkunden weiter eine Strompreisbremse von 40 Cent je Kilowattstunde gilt.[6]
  • Für mittlere und größere Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt ein Preisdeckel von 13 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen und Leistungspreis (Netto-Arbeitspreis) für ein Kontingent von 70 Prozent des „historischen Verbrauchs“. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Finanzierung und gesetzliche Grundlage

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Die Strom- und Gaspreisbremse wollte der Bund im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzieren. Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht im November 2023 das Vorgehen bei der Umschichtung von zur Bekämpfung der Coronapandemie-Notlage vorgesehener aber nicht verbrauchter Gelder in den WSF für verfassungswidrig erklärt hatte, entschied Finanzminister Lindner, eine Haushaltssperre für Auszahlungen aus dem WSF zu verhängen und den Fonds zum Jahresende 2023 zu schließen. Er erklärte, die Strompreis- und Gaspreisbremse ebenfalls bereits zu diesem Zeitpunkt auslaufen zu lassen.[8]

Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Strompreisbremse in Österreich den Energiekostenausgleich[9]: eine finanzielle Entlastung von Haushalten durch einen Gutschein in Höhe von 150 Euro zur Verminderung der Kostenbelastung aus einer Stromrechnung (§ 1 Abs. 1 des Energiekostenausgleichsgesetzes 2022).[10] Während sich die deutsche Strompreisbremse auch an Unternehmen richtet, begünstigt der Energiekostenausgleich nur natürliche Personen (§ 2 Abs. 1 des Energiekostenausgleichsgesetzes 2022). Sie ist daher eher mit der Energiepreispauschale vergleichbar.

Als weitere Maßnahme erhält gemäß Stromkostenzuschussgesetz jeder Haushalt jährlich bis zu 2.900 Kilowattstunden subventionierten Strom für 10 Cent netto je Kilowattstunde.[11] Übersteigt der Nettopreis pro Kilowattstunde jedoch 40 Cent, so beträgt die Subvention maximal 30 Cent. Die zu bezahlende Umsatzsteuer bezieht sich außerdem auf den vollen Preis. Der durchschnittliche Stromverbrauch für einen Haushalt lag 2014 bei rund 4.440 Kilowattstunden.[12] Zum 1. Juli 2024 wurde der Zuschuss halbiert, so dass nur noch max. 15 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden.

Frankreich hat für Haushalte und Kleinunternehmen die Strompreise bis Ende 2022 auf dem vorherigen Stand zuzüglich vier Prozent eingefroren.[13] 2023 werden sie um weitere 15 Prozent steigen und bei diesem Stand gedeckelt bleiben.[14] Haushalte mit weniger als 10.800 Euro Jahreseinkommen erhalten einen Gutschein über 200 Euro zur Energieversorgung, solche mit weniger als 17.400 Euro Jahreseinkommen erhalten einen 100-Euro-Gutschein.[15] Verglichen mit Deutschland führen die Maßnahmen zu höheren Großhandelspreisen für Strom, jedoch zu geringeren Endkundenpreisen,[11] was den Sparanreiz untergräbt[14].

Ab dem Jahr 2023 werden pro Haushalt jährlich 2.900 Kilowattstunden Strom für einen gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde inkl. Steuern abgegeben – im Oktober 2022 lag der Marktpreis bei 82,9 Cent pro Kilowattstunde.[16] Niederländische Haushalte mit sehr geringem Einkommen erhielten eine Einmalzahlung von 1.300 Euro. Außerdem wurde der Mindestlohn erhöht und die Mehrwertsteuer für Energie bis Ende 2022 von 21 auf 9 Prozent gesenkt.[13]

Mit Stand vom September 2022 gab es in Norwegen Planungen ähnlich dem deutschen Modell den Strompreis für 90 Prozent des Verbrauchs bei 0,70 NOK zu deckeln.[13]

Spanien hat einen Preisdeckel für Gas zur Stromproduktion eingeführt, was zwar den Großhandelspreis für Strom dämpft allerdings den Gasverbrauch steigen lässt. Zudem wurde 2022 erstmals Strom nach Frankreich exportiert.[11]

Vereinigtes Königreich

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In Großbritannien wurde am 1. Oktober 2022 die Energy price cap als Preisdeckel eingeführt.[17][18]

Einzelnachweise

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  1. Amtliche Begründung auf BT-Drs. 20/3937, S. 4
  2. Subhes C. Bhattacharyya: Energy Economics: Concepts, Issues, Markets and Governance. Springer London, London 2019, ISBN 978-1-4471-7467-7, doi:10.1007/978-1-4471-7468-4 (englisch).
  3. Peter Zweifel, Aaron Praktiknjo, Georg Erdmann: Energy Economics (= Springer Texts in Business and Economics). Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2017, ISBN 978-3-662-53020-7, doi:10.1007/978-3-662-53022-1.
  4. Strom- und Gaspreis: günstigere Versorgung. Bundesregierung, abgerufen am 10. Januar 2023.
  5. Synopse von Gesetzentwurf und Ausschussempfehlung zur Änderung der Gas- und Strompreisbremse. Bundestags-Drucksache 20/7395 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/6873 –. 21. Juni 2023, abgerufen am 17. Oktober 2023.
  6. Anwendung der Energiepreisbremsen auf Heizstromkunden. Bundestags-Drucksache 20/8389, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Drucksache 20/8204 –. 19. September 2023, abgerufen am 17. Oktober 2023.
  7. Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremsen. In: tagesschau.de. 15. Dezember 2022;.
  8. Finanzminister Lindner - Strom- und Gaspreisbremse laufen Ende des Jahres aus. In: deutschlandfunk.de. 17. Februar 2024, abgerufen am 17. Februar 2024.
  9. Energiekostenausgleich. Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2022, abgerufen am 8. November 2022.
  10. Energiekostenausgleichsgesetz 2022
  11. a b c Bernward Janzing: Hilfe in der Energiekrise: Wie EU-Nachbarn Gaskunden helfen. In: Die Tageszeitung: taz. 13. Oktober 2022, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 15. Dezember 2022]).
  12. Durchschnittlicher Stromverbrauch in Österreich. 6. Dezember 2022;.
  13. a b c Tariff shields and turning off lights: how Europe is tackling the energy crisis. 1. September 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022 (englisch).
  14. a b Julia Borutta: Energiepreisdeckelung: Frankreich macht es vor. In: Tagesschau. 21. September 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022: „Der Strompreis wurde ... gedeckelt. ... über die kommende Jahreswende hinaus ... bei 15 Prozent ... Dafür veranschlagt die Regierung ... 16 Milliarden Euro.“
  15. Exceptional energy check in 2022: 100 to 200 € additional. République Française, 12. Dezember 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022 (französisch).
  16. Bart Koenraadt: Dit wordt het definitieve energie plafond in 2023 (+ prijzen). 4. Oktober 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022 (niederländisch).
  17. Energy price cap explained. Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem), 1. Oktober 2022, abgerufen am 8. November 2022 (englisch).
  18. Energy bills support factsheet. UK Government, 1. November 2022, abgerufen am 8. November 2022 (englisch).