Uller – Wikipedia
Uller (altnord. Ullr: „der Ehrenhafte“; altengl. wuldor: „Glanz, Ruhm“), auch Ullar, Ull, Holler, Oller oder Vulder genannt, ist in der nordischen Mythologie der Gott des Winters, der Jagd, des Zweikampfes, der Weide und des Ackers. Er gehört den Asen, dem jüngeren Göttergeschlecht, an und wohnt der Sage nach in seiner selbst gebauten Halle Ydalir (Eibental) in Asgard.
In Tierfelle gehüllt und mit Pfeil und Bogen bewaffnet gebaut aus der Eibe die rings um seinen Palast wächst geht er auf die Jagd.[1]
Die Forschung vermutet, dass Uller ein sehr alter Gott gewesen ist, was seine Beziehungen zur Magie unterstreicht. In manchen Gebieten wurde Uller als Hauptgott verehrt (Philippson). In späterer Zeit taucht Uller in der Edda als der Sohn der Sif und Stiefsohn des Thor auf.
In den 1950er bis 1970er Jahren waren Talismanne mit der Darstellung des Ullers auf Skiern bei Wintersportlern weit verbreitet. Im übertragenen Sinn wurden die typisch kreisförmigen Anhänger meist mit Wintersportmotiven im Erzgebirge auch selbst als Uller bezeichnet. Ein Uller konnte an der Schlaufe eines Schistocks, an Kleidung, Rucksack oder Bauchtasche angebunden, sichtbar getragen werden oder weniger störend und verlustgefährdet in irgendeiner zugezippten Tasche.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ernst Alfred Philippson: Die Genealogie der Götter in Germanischer Religion, Mythologie und Theologie (= Illinois studies in language and literature. Nr. 37,3). University of Illinois Press, Urbana 1953.
- Rudolf Simek: Lexikon der germanischen Mythologie (= Kröners Taschenausgabe. Nr. 368). 3., völlig überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2006, ISBN 3-520-36803-X.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kurt Scheuer: Anmerkungen zur Mythologie: Uller - der Winter in Wissensspeicher zur Geschichte von Ingolstadt
- Was bedeutet das Wort „Uller“? in BR Fernsehen Wir in Bayern
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ R. W. Pinson: Götter und Heldensagen. Gondrom, Bindlach 1995, ISBN 978-3-8112-1411-8, S. 154.