Wehrmacht – Wikipedia

Deutsches Reich Wehrmacht
Balkenkreuz
Führung
Oberbefehlshaber: Adolf Hitler (1935–1945:
Oberster Befehlshaber)
Karl Dönitz (1945)
Verteidigungsminister: Werner von Blomberg (Reichskriegsminister, 1935–1938)
1938–1945 gleichgestellt: Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Wilhelm Keitel
Militärische Führung: Oberkommando der Wehrmacht
Sitz des Hauptquartiers: Wünsdorf bei Zossen bzw. wechselnde Führerhauptquartiere
Teilstreitkräfte: Heer, Luftwaffe, Kriegsmarine
Militärische Stärke
Aktive Soldaten: 17,3 Millionen (insgesamt)
Wehrpflicht: 1 Jahr bzw. 2 Jahre (ab 24. August 1936)
Wehrtauglichkeitsalter: 18 bis 45[1]
Geschichte
Faktische Gründung: 16. März 1935
Auflösung: 8. Mai 1945 (Gesamtkapitulation)[2]
bzw. offizielle Auflösung 20. August 1946 (Kontrollratsgesetz Nr. 34)[3]
Vorschriften – Die Pflichten des deutschen Soldaten, Mai 1934 und andere

Wehrmacht ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der deutschen Streitkräfte in der Zeit von 1935 bis 1945. Die Wehrmacht ging durch das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 aus der Reichswehr hervor.[4][5] Ihre Auflösung wurde am 20. September 1945 durch die Proklamation Nr. 2 des Alliierten Kontrollrats angeordnet und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 geregelt.[3]

Als Streitkräfte des NS-Staates gliederte sich die Wehrmacht in Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.

Die Wiederbewaffnung Deutschlands erfolgte 1952 mit der Kasernierten Volkspolizei in der DDR, 1955 mit der Gründung der Bundeswehr in Westdeutschland und 1956 mit der Gründung der Nationalen Volksarmee in der DDR.

„Wehrmacht“ war nach der Bedeutung der Wortteile lediglich ein anderes Wort für Streitmacht und wurde zumindest ab Mitte oder Ende des 19. Jahrhunderts so gebraucht. Im damaligen Sprachgebrauch wurden auch die Streitkräfte anderer Staaten als Wehrmacht bezeichnet, so beispielsweise die italienische Wehrmacht oder die englische Wehrmacht. Der Ausdruck taucht bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 für das deutsche Militär auf. Auch die deutsche Bundeswehr wurde anfänglich als neue Wehrmacht bezeichnet („Wehr“ ist ein Synonym für „Verteidigung“); zum Beispiel skizzierte am 12. November 1955 Verteidigungsminister Theodor Blank zur Gründung der Bundeswehr das politische Profil einer „neuen Wehrmacht“. Bis in die 1970er-Jahre wurde Wehrmacht auch noch in der ursprünglichen Bedeutung definiert; im allgemeinen Sprachgebrauch reduzierte sich der Begriff seitdem auf die Streitkräfte des nationalsozialistischen Deutschlands.

Die Reichsverfassung von 1849 legte im § 19 (Reichsflotte) fest:

(2) Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Teil der deutschen Wehrmacht. Sie ist unabhängig von der Landmacht.

Ebenso wurde in den Gesetzen über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr sowie vorläufigen Reichsmarine vom 6. März und 16. April 1919 von der Wehrmacht gesprochen.

Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919: Artikel 47. Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.
Vom 20. August 1919 datiert die Verordnung, betreffend die Übertragung des Oberbefehls über die Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister.
Im Gesetz über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht vom 21. August 1920 hieß es dann in § 1: „Die deutsche Wehrmacht besteht aus der Reichswehr und der Reichsmarine.“
Schließlich besagte das Wehrgesetz vom 23. März 1921 in § 1 „(1) Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr. Sie wird gebildet aus dem Reichsheer und der Reichsmarine […]“.

Ab 1935 fanden die Begriffe Reichswehr und Reichsmarine im offiziellen Sprachgebrauch keine Verwendung mehr, um jeden Bezug auf die von den nationalsozialistischen Machthabern „Systemzeit“ genannte Periode der Weimarer Republik zu tilgen. Von 1936 bis 1944 gab es eine vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) herausgegebene Zeitschrift mit dem Namen Die Wehrmacht.

Geschichtliche Grundlagen

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Nach der Niederlage des Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg beschränkten Frankreich, Großbritannien und die USA im Versailler Vertrag (den die deutsche Delegation nach ultimativer Aufforderung unter Protest am 28. Juni 1919 unterzeichnete) die zulässige Truppenstärke des deutschen Reichsheeres auf 100.000 Mann (plus 15.000 Mann Marine). Schwere Artillerie und Panzer waren ebenso verboten wie Luftstreitkräfte sowie ein Generalstab. Darüber hinaus verhängten sie ein Forschungsverbot über chemische Waffen. Unter diesen Auflagen wurde am 23. März 1921 die Reichswehr gegründet. Darin war der Anteil der Soldaten, die als Offizier oder Unteroffizier dienten, im Verhältnis zu den Mannschaftsdienstgraden extrem hoch. So war es später möglich, innerhalb weniger Jahre die Armee personell um ein Vielfaches zu vergrößern.

Unter dem Eindruck der Ruhrbesetzung durch französisches Militär (Januar bis September 1923), bei der die Reichswehr faktisch wehrlos war, gab General Hans von Seeckt einen geheimen detaillierten Aufrüstungsplan in Auftrag. Dieser formulierte das Ziel, ein „Großes Heer“ mit einer Kriegsstärke von 2,8 bis 3 Millionen Mann aufzubauen. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung begann das NS-Regime mit der Aufrüstung der Wehrmacht. Ein Heer dieser Stärke stand im Spätsommer 1939 für den Überfall auf Polen bereit. Aus den zehn Divisionen des 100.000-Mann-Heeres waren 102 Divisionen geworden, genau die Planzahl von 1925 und 600.000 Mann mehr als die Stärke des kaiserlichen Heeres von 1914. Dieser Plan von 1925 zeigt, dass aus Sicht der Generalität (über die Landesverteidigung hinaus) ein Bedrohungspotential aufgebaut werden sollte, das eine deutsche Hegemonie auf dem europäischen Kontinent ermöglichen sollte und auch einen Revanchekrieg möglich gemacht hätte.[6]

Militärische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion

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Bereits seit 1920 gab es ernstzunehmende Gespräche, gegenseitige Besuche zwischen Politikern, der Generalität und der Rüstungsindustrie Sowjetrusslands und Deutschlands um die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu unterlaufen, die hier festgelegten technischen Einschränkungen im Bereich Militärtechnik zu umgehen und Schritte zur geheimen Aufrüstung Deutschlands in Gang zu setzen. Zur Koordination der Aktivitäten wurde bereits 1921 die Sondergruppe R(ußland) beim Chef des Truppenamtes geschaffen. Nach dem Rapallo-Vertrag wurde diese geheime militärische Zusammenarbeit zwischen der Reichswehr und der sowjetischen Roten Armee weiter intensiviert. Bereits am 15. März 1922 wurde der erste Geheimvertrag mit einer Investitionshöhe von 140 Millionen Reichsmark abgeschlossen. Schwerpunkt war hier der Aufbau der verbotenen deutschen Militärluftfahrt. Im Februar 1923 reiste der neue Chef des Truppenamtes, Generalmajor Otto Hasse, dafür zu weiteren Geheimverhandlungen nach Moskau.

Das Deutsche Reich unterstützte den Aufbau der sowjetischen Militärindustrie, Kommandeure der Roten Armee erhielten eine Generalstabsausbildung im Deutschen Reich, Deutschland stellte technische Unterlagen und Lizenzen zum Bau von Militärtechnik und Investitionen in sowjetische Rüstungsbetriebe zur Verfügung. Dafür erhielt die Reichswehr die Möglichkeit, eigene Kommandeure (spätere Heerführer) auszubilden, Artilleriemunition aus der Sowjetunion zu beziehen, Kampfpiloten und Panzerkommandanten auf sowjetischem Boden auszubilden und dort chemische Kampfstoffe herzustellen und erproben zu lassen. Deutsche und sowjetische Rüstungsexperten erarbeiteten neuartige Panzerprototypen unter dem Deckmantel der Traktorenproduktion. Der Firma Junkers wurde gestattet, Flugzeuge in die Sowjetunion zu liefern und in der Nähe von Moskau ein eigenes Flugzeugwerk zu errichten. Auf dem geheimen Ausbildungsfliegerhorst Lipezk wurden etwa 120 bis 130 deutsche Piloten und Flugbeobachter ausgebildet[7], der Stamm für die Jagdflieger bzw. die Luftwaffe. Bei Kasan wurden an der Panzerschule Kama ab 1930 etwa 30 Panzerfachleute ausgebildet. Bei Saratow wurde auf dem geheimen Objekt Tomka Giftgas (weiter-)entwickelt, die Technik zum Ausbringen von Kampfgas modernisiert und die Strategie des Einsatzes von Chemiewaffen geplant, technisch weiterentwickelt und erprobt.

Eid für jeden Soldaten

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Rekrutenangelobung beim Gebirgsjäger-Regiment 138 in der Kaserne in Pinkafeld am 31. Mai 1939.

Unmittelbar nach dem Tod Paul von Hindenburgs am 2. August 1934 wurden die Streitkräfte auf die Person Hitlers vereidigt. Viele später betroffene Soldaten führten diese persönlichen Eide als Begründung dafür an, keinen aktiven Widerstand gegen verbrecherische Befehle der Führung geleistet zu haben.

„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“

Eid für jeden Soldaten, gültig ab 2. August 1934

Am 21. Mai 1935 verkündete Hitler in einer Sitzung seines Kabinetts das neue Wehrgesetz,[8][9] wonach der „Führer und Reichskanzler“ „Oberster Befehlshaber der Wehrmacht“ sei. Unter ihm übe der Reichskriegsminister Werner von Blomberg als „Oberbefehlshaber der Wehrmacht“ Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus.[10] Somit erhielt der Eid durch Gesetz vom 20. Juli 1935 folgende Fassung:

„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“

Beide Eide waren jedoch verfassungswidrig zustande gekommen, denn der erste war ein Produkt des Chefs des neu geschaffenen Wehrmachtamtes, Walter von Reichenau, und der zweite wurde von Hitler kreiert, um mit der Änderung „Oberbefehlshaber“ in „Oberster Befehlshaber“ seinen militärischen Machtanspruch zu festigen. Eine Abstimmung mit dem Reichstag fand nicht statt. Ebenfalls verstieß gegen die (formal noch bestehende) Weimarer Verfassung die Zusammenlegung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers. Im Remer-Prozess (1952) gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener betonte Staatsanwalt Fritz Bauer (1903–1968), dass eine eidliche Verpflichtung auf unbedingten Gehorsam gegenüber einer Person unsittlich und auch nach NS-Recht ungesetzlich und damit ungültig gewesen sei. Des Weiteren betonte er: „Ein Unrechtsstaat, der täglich Zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr.“[11] Aus heutiger juristischer Sicht hätte sich niemand an diese Eide gebunden fühlen müssen.[12]

Der Remer-Prozess erregte in Westdeutschland große Aufmerksamkeit, weil darin posthum die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden.

Wehrmacht-Kennkarte
Kosaken-Einheit in der Wehrmacht

Am 16. März 1935 wurde die Wehrpflicht mit dem Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht wieder eingeführt.[5] Hitler hatte die Wiedereinführung bereits am 3. Februar 1933 (Liebmann-Aufzeichnung) gegenüber der Generalität angekündigt. Auch im Reichskonkordat (Juli 1933) wurde sie bereits in den geheimen Zusatzartikeln unter Nichtachtung des Versailler Vertrages berücksichtigt. Es gab jedoch auch sogenannte Weiße Jahrgänge. 1936 besetzte die Wehrmacht das entmilitarisierte Rheinland. Bis 1939 war die Aufstellung von zwölf Armeekorps mit 38 Divisionen und einer Stärke von 580.000 Soldaten von Hitler gefordert. Die Mobilisierung der Reservisten erfolgte im Juli und August 1939. Ende 1939 hatte die Wehrmacht 4,7 Millionen Männer einberufen, 1940 waren es mit nochmal 4,1 Millionen fast ebenso viele. Durch erschöpfte personelle Ressourcen reduzierte sich die Zahl über jeweils 2,5 Millionen in den Jahren 1941 und 1942 auf 2,0 Millionen im Jahr 1943, bis sie 1944 nur mehr 1,3 Millionen erreichte. Insgesamt wurden 1939 bis 1945 über 17 Millionen Männer einberufen.[13]

Während des Zweiten Weltkrieges dienten auch zahlreiche nichtdeutsche Soldaten, vor allem Osteuropäer, in der Wehrmacht. Diese meldeten sich freiwillig, da viele den Stalinismus bekämpfen wollten oder eine sowjetische, jüdische oder bolschewistische Dominanz in Osteuropa fürchteten (Judentum und Bolschewismus wurden dabei aufgrund des weitverbreiteten Antisemitismus als Synonyme gesehen, vgl. „Jüdischer Bolschewismus“). Teilweise wurden diese aber auch zwangsrekrutiert. Allein in der Sowjetunion wurden etwa 600.000 Mann Hilfswillige. Zu den Freiwilligen gehörten unter anderem Esten, Letten, Weißrussen, Ukrainer, Russen und Kaukasier. Die nichtrussischen Verbände wurden dabei als Ostlegionen bezeichnet, die russischen hingegen als Russische Befreiungsarmee, die von Andrei Andrejewitsch Wlassow geführt wurde. Nichtdeutsche Soldaten stellten etwa fünf Prozent der Personalstärke der Wehrmacht.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 mussten auch alle wehrfähigen Österreicher in der Wehrmacht dienen. Zigtausend Volksdeutsche aus verbündeten Staaten meldeten sich freiwillig zur Wehrmacht, weitaus häufiger aber zur Waffen-SS. Auch 11.600 Luxemburger Zwangsrekrutierte, rund 100.000 Elsässer und 30.000 Lothringer (sogenannte Malgré-nous „wider unseren Willen“') mussten in ihr dienen. Ausländische Freiwillige waren in Verbänden wie Indische Legion und Legion Freies Arabien Teil der Wehrmacht.

Nicht zu verwechseln sind diese Freiwilligenverbände mit den Armeen der mit Deutschland verbündeten osteuropäischen Staaten Rumänien, Slowakei, Kroatien, Bulgarien und Ungarn. Diese standen zwar während der Ostfeldzüge unter deutschem Oberkommando, waren aber rechtlich unabhängig.

Verbündete während des Zweiten Weltkrieges

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Gemeinsam mit der Wehrmacht kämpften im Zweiten Weltkrieg Truppenteile unterschiedlicher Stärke folgender Staaten (berücksichtigt wurden nur militärische Einheiten der Staaten, die aktiv mit der deutschen Wehrmacht gekämpft haben):[14]

Nach der bedingungslosen Kapitulation

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März 1945: deutsche Soldaten vor dem Abtransport in ein alliiertes Kriegsgefangenenlager
Bedingungslose Kapitulation am 8. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst
Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht, 8. Mai 1945 Berlin-Karlshorst

Die Wehrmacht hatte nach der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 aktive Truppenteile, die noch nicht entwaffnet waren.[15]

  • So bekämpften in Norddeutschland deutsche Infanterie-Einheiten unter deutschem Kommando auf Weisung der britischen Streitkräfte marodierende Banden, bestehend meist aus „displaced persons“, Ausländern, die während des Krieges – sehr häufig als Zwangsarbeiter – ins Deutsche Reich verschleppt worden waren und aus Angst vor Verfolgung nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren wollten.
  • Der georgische Aufstand auf Texel wurde erst am 20. Mai beendet.
  • Der Westteil der Insel Kreta um Chania blieb bis zum 23. Mai 1945 von deutschen Truppen besetzt, die bis Juni 1945 noch Einsätze gegen kretische Partisanen unternahmen und den britischen Truppen gegen die kommunistische ELAS mit Panzerwagen Geleitschutz gaben.
  • In Norwegen bildeten Truppenteile der Artillerie weiter aus und übten sich dabei im Scharfschießen.
  • In Oslo wurde der 8. Generalstabsoffizier-Lehrgang weitergeführt.
  • Im Protektorat Böhmen und Mähren ließ Generalfeldmarschall Ferdinand Schörner die am 8. Mai überbrachte Kapitulation zunächst ignorieren, floh aber selber am Tag nach der Kapitulation in Zivilkleidung und mit einigen tausend Mark der Stabskasse in einem Fieseler Storch auf eine Alm in Göriach (Österreich).
  • In Kurland wurden nach der Gefangennahme noch Ernennungen ausgesprochen.
  • In Süddeutschland und Norwegen wurde deutsche Feldgendarmerie (Feldjäger-Kommandos) unter alliiertem Kommando eingesetzt. Die endgültige Entwaffnung erfolgte Ende August 1945.
  • Auf Spitzbergen kapitulierte erst am 4. September 1945 der Wettertrupp Haudegen als letzte Wehrmachteinheit im Zweiten Weltkrieg.
  • Der Marinerichter Hans Filbinger verurteilte als Verhandlungsleiter eines Feldkriegsgerichts des Kommandanten der Seeverteidigung Oslofjord am 29. Mai 1945 einen Obergefreiten der Wehrmacht „wegen Erregens von Mißvergnügen, Gehorsamsverweigerung und Widersetzung“ zu einer Gefängnisstrafe.[16]

Die Sowjetunion hatte am 30. August 1945 im Alliierten Kontrollrat die Initiative zur deutschen Entwaffnung ergriffen. Nachdem die Regierung Dönitz erst am 23. Mai festgenommen worden war, misstraute man der schleppenden Demobilisierung vor allem in der britischen Zone, da dort auch deutsche Stäbe mit „beratenden“ Aufgaben weiter bestanden. Die Debatten im Kontrollrat brachten lange keine Fortschritte, aber am 20. August 1946 einigte man sich dort auf das Kontrollratsgesetz Nr. 34. Dadurch wurde die Auflösung der deutschen Wehrmacht noch einmal verkündet, die bereits durch die Proklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 angeordnet worden war.[17] Der Anstoß war im Februar 1946 vom Militärdirektorat des Kontrollrats gekommen, der wissen wollte, ob ein spezielles Gesetz zur Auflösung der Wehrmacht erforderlich sei. Der amerikanische und der französische Vertreter sahen im Gegensatz zum britischen dazu eine Notwendigkeit, weil die Proklamation Nr. 2 die Auflösung der Wehrmacht lediglich als zukünftige Aufgabe gesehen habe.[18] Das Bundesverfassungsgericht legte 1954 im sogenannten „Soldatenurteil“ fest, dass die Wehrmacht mit der bedingungslosen Kapitulation rechtlich zu bestehen aufgehört habe. Die Proklamation Nr. 2 und das Gesetz Nr. 34 des Kontrollrats hätten in Bezug auf die Auflösung der Wehrmacht nur deklaratorischen Charakter.[19]

Die Gesamtverluste der Wehrmacht sind schwer zu beziffern, da eine namentliche Vollerhebung der Todesfälle bis heute nicht vorgenommen wurde. Bis zum Frühjahr 1945 existieren Unterlagen zu den personellen Verlusten der Wehrmacht und der Waffen-SS, soweit sie dem Feldheer angehörten. Allerdings konnten hunderttausende Soldaten, die zu diesem Zeitpunkt bereits tot waren, von diesen Statistiken nicht mehr erfasst werden. Insofern sind selbst die Kriegsunterlagen bereits mit einem hohen Unsicherheitsfaktor behaftet. Für die letzten Kriegsmonate konnten schließlich gar keine Übersichten mehr erstellt werden. Percy E. Schramm kommt für den Zeitraum vom 1. September 1939 bis zum 31. Januar 1945 im Kriegstagebuch des OKW auf eine Zahl von 2.001.399 Todesfällen sowie 1.902.704 Vermissten in der Wehrmacht, von denen sich 322.807 in alliierter Kriegsgefangenschaft befanden.[20]

Das Statistische Bundesamt gab 1949 die Gesamtzahl der Wehrmachtverluste mit drei Millionen an, 1956 mit 3,76 Millionen.[21][22]

Diese Zahl spiegelt sich auch in der Publikation des DRK-Suchdienstes von 1975 wider, die 3.810.000 Tote und Vermisste angibt.[23]

Die Deutsche Dienststelle ehemals Wehrmachtauskunftstelle in Berlin nennt in ihrem Jahresbericht 1985 3,1 Millionen Tote und 1,2 Millionen Vermisste, zusammen also 4,3 Millionen.[24] Diese Angaben beziehen sich auf die bis 28. Februar 1945 namentlich gemeldeten Verluste.[25] Demzufolge wird heute unter Einbeziehung der in den letzten Kriegsmonaten Gefallenen und der in Kriegsgefangenschaft Verstorbenen von über fünf Millionen Toten ausgegangen; Rüdiger Overmans beziffert sie auf 5,3 Millionen.[26] Sie sind nachstehend nach Jahrgängen aufgeschlüsselt, wobei Jahrgangsstärken nur aus dem Reichsgebiet bekannt sind:

Deutscher Soldatenfriedhof Toila, Estland
Todesfälle nach Jahrgängen[27]
Jahrgang Todesfälle
gesamt
davon aus dem Reichsgebiet
Todesfälle alle Männer in %
1900 und älter 288.310 241.000 9.823.000 2,5
1901 67.627 57.000 642.000 8,9
1902 99.759 85.000 658.000 12,9
1903 84.660 77.000 641.000 12,0
1904 92.825 86.000 658.000 13,1
1905 94.858 86.000 655.000 13,1
1906 152.287 138.000 679.000 20,3
1907 157.221 139.000 682.000 20,4
1908 204.452 189.000 685.000 27,2
1909 187.352 167.000 689.000 24,2
1910 221.650 205.000 681.000 30,1
1911 225.551 201.000 650.000 30,9
1912 226.683 198.000 686.000 28,9
1913 211.221 191.000 663.000 28,8
1914 269.881 240.000 653.000 36,7
1915 193.353 174.000 509.000 34,2
1916 133.825 120.000 389.000 30,8
1917 122.627 116.000 352.000 33,0
1918 149.858 131.000 367.000 35,7
1919 229.287 216.000 542.000 39,9
1920 318.848 293.000 712.000 41,1
1921 276.419 243.000 695.000 35,0
1922 240.419 204.000 650.000 31,4
1923 269.749 227.000 621.000 36,6
1924 271.716 234.000 616.000 38,0
1925 235.683 208.000 628.000 33,1
1926 153.188 130.000 598.000 21,7
1927 105.990 97.000 572.000 16,9
1928–1930 33.231 27.000 1.722.000 1,6
Summen 5.318.530 4.720.000 28.118.000 16,8

Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen

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Massaker in Bochnia, Polen 1939

Der Angriff auf acht Staaten ohne Kriegserklärung war völkerrechtswidrig, ebenso wie bestimmte Praktiken der Kriegführung und zur Kontrolle der eroberten Gebiete, wie etwa Geiselerschießungen, Racheakte und Vergeltungsmaßnahmen an der Zivilbevölkerung (so genannte „Sühnemaßnahmen“) und der Vernichtungskrieg[28] im Osten. Während der Partisanenbekämpfung (so genannte „Bandenbekämpfung“) war die Wehrmacht vor allem in Osteuropa an vielen Kriegsverbrechen und Übergriffen beteiligt.

Die Wehrmacht verfolgte bei ihren Rückzügen eine „Politik der verbrannten Erde“: In Weißrussland wurden beispielsweise zwischen Juni 1941 und Juli 1944 209 Städte und 9200 Dörfer von der Wehrmacht und der SS ausgelöscht und ihre Einwohner größtenteils ermordet. An der Inhaftierung und Ermordung von Juden und anderen verfolgten Gruppen in den besetzten Gebieten war die Wehrmacht auf der Grundlage der Richtlinien zur Zusammenarbeit des Heeres mit den Einsatzgruppen der SS teilweise involviert und sowohl direkt als auch indirekt beteiligt.[29]

Die Behandlung der osteuropäischen und vor allem sowjetischen Kriegsgefangenen entsprach nicht den internationalen Normen, was eine hohe bis sehr hohe Sterblichkeit zur Folge hatte. Zusätzlich wurden sowjetische Politkommissare auf Grundlage des Kommissarbefehls häufig sofort nach der Gefangennahme erschossen. 1944 wurden die von Sinti und Roma abstammenden deutschen Soldaten der SS übergeben, ohne dass es zu nennenswerten Protesten seitens der Wehrmachtführung kam.[29]

Organisation und Struktur

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Führung 1935–1938
Führung 1939–1945

Befehls- und Kommandogewalt

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In der Reichswehr wurde zwischen der Befehlsgewalt und der Kommandogewalt unterschieden. Man ging davon aus, dass ein Politiker nicht die Kompetenz zur Truppenführung hat, und teilte deshalb die Führungskompetenzen zwischen dem Reichspräsidenten als Oberbefehlshaber und den Chefs der Heeresleitung und der Marineleitung als Oberkommandierende auf. In der Praxis bedeutete dies, dass der Reichspräsident zwar Befehle erteilen konnte, die Truppenführung aber den Offizieren überlassen musste (siehe auch Art. 47 Weimarer Verfassung).

In der Wehrmacht wurde diese Trennung spätestens mit Beginn des Deutsch-Sowjetischen Krieges immer mehr verwischt. Hitler mischte sich immer mehr in die Truppenführung ein, und mit der Übernahme des Postens des Oberbefehlshabers des Heeres fiel die Teilung zwischen Befehls- und Kommandogewalt endgültig weg.

Militärische Führungsorganisation

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Die Wehrmacht wurde zunächst vom Reichswehrminister, dann ab dem 21. Mai 1935 vom Reichskriegsminister administrativ geführt.[30]

Mit der „Verkündung der Wehrhoheit“ 1935 wurde die Heeresleitung zum Oberkommando des Heeres (OKH), die Marineleitung zum Oberkommando der Marine (OKM) und neu aufgestellt ein Oberkommando der Luftwaffe (OKL). Das Ministeramt nannte sich fortan Wehrmachtamt. Als Folge der Blomberg-Fritsch-Krise nahm Hitler auch die Aufgaben des Reichskriegsministers wahr und das bisherige Wehrmachtamt wurde zum Oberkommando der Wehrmacht (OKW) umgegliedert.

Truppendienstliche und administrative Führung/Teilstreitkräfte – Wehrmachtteile

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  • Heer durch das Oberkommando des Heeres (OKH)
  • Luftwaffe durch das Oberkommando der Luftwaffe (OKL)
  • Kriegsmarine durch das Oberkommando der Marine (OKM)

Truppenstärke und Gliederung

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Empfang zweier Rekruten (1936)
Drei Rekruten nach einer Geländeübung, Anfang 1939

Nach den Recherchen des Historikers Rüdiger Overmans dienten in der Wehrmacht in Heer, Luftwaffe und Marine 17,3 Millionen Soldaten, zusammen mit der Waffen-SS waren es 18,2 Millionen Soldaten, die im Verlauf des Krieges eingezogen wurden und nicht alle gleichzeitig Dienst taten.[31]

Im November 1943 hatte die Wehrmacht eine Stärke von ca. 6,345 Millionen Soldaten. Davon waren 3,9 Millionen Soldaten an der Ostfront stationiert (zusammen mit 283.000 Verbündeten). 177.000 Soldaten standen in Finnland, 486.000 Soldaten besetzten Norwegen und Dänemark. 1.370.000 Mann Besatzungstruppen standen in Frankreich und Belgien. Weitere 612.000 Mann waren auf dem Balkan stationiert und 412.000 Mann in Italien.[32]

Das Heer gliederte sich mit Stand vom 3. Januar 1939 in sechs Heeresgruppen, denen die Armeekorps (AK) und weitere Stäbe und Truppen unterstanden.[33]

Heeresgruppe Hauptquartier Unterstellungen
1 Berlin I., II., III. und VIII. Armeekorps
Kommandanturen der Befestigungen bei Breslau, Glogau, Neustettin und Oppeln
Grenzkommandantur Küstrin; Inspektion der Ostbefestigungen
2 Frankfurt am Main V., VI. und XII. Armeekorps; Generalkommando der Grenztruppen Saarpfalz
Kommandostäbe Eifel und Oberrhein, Landwehrkommandeure Hanau und Heilbronn (Neckar)
Inspektion der Grenzbefestigungen
3 Dresden IV., VII. und XIII. Armeekorps
4 Leipzig XIV., XV. und XVI. Armeekorps
5 Wien XVII. und XVIII. Armeekorps
4. leichte Division und 2. Panzer-Division
Festungsinspektion XI
6 Hannover IX., X. und XI. Armeekorps

Zur gleichen Zeit gab es 15 Generalkommandos und weitere 4 Korpskommandos. Die Generalkommandos umfassten sowohl die Armeekorps als auch die Wehrkreise, in denen die Wehrersatzorganisation sowie die ortsfesten Einrichtungen territorial zusammengefasst waren und die sich über das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches erstreckten. Die Wehrkreiskommandos unterstanden dem Ersatzheer. Die Tabelle zeigt den letzten Stand des Friedensheeres vor der Mobilmachung am 26. August 1939 (mit „*“ gekennzeichnete Armeekorps waren gleichzeitig Wehrkreise).[34]

Wehrkreise im Deutschen Reich (1938/39)
Wehrkreise im Großdeutschen Reich (1944)
Armeekorps Hauptquartier Divisionen
I * Königsberg 1. Infanterie-Division (ID), 11. ID, 21. ID
II * Stettin 12. ID, 32. ID
III * Berlin 3. ID, 23. ID
IV * Dresden 4. ID, 14. ID
V * Stuttgart 5. ID, 25. ID, 35. ID
VI * Münster 6. ID, 16. ID, 26. ID
VII * München 7. ID, 27. ID, 1. Gebirgs-Division (GD)
VIII * Breslau 8. ID, 18. ID, 28. ID
IX * Kassel 9. ID, 15. ID
X * Hamburg 22. ID, 30. ID
XI * Hannover 19. ID, 31. ID
XII * Wiesbaden 33. ID, 34. ID, 36. ID
XIII * Nürnberg 10. ID, 17. ID, 46. ID
XIV Magdeburg 2. ID (motorisiert), 13. ID (mot.), 20. ID (mot.), 29. ID (mot.)
XV Jena 1. leichte Division, 2. leichte Division
XVI Berlin 1. Panzer-Division (PD), 3. PD, 4. PD, 5. PD
XVII * Wien 44. ID, 45. ID
XVIII * Salzburg 2. GD, 3. GD
Kaiserslautern Generalkommando der Grenztruppen Saarpfalz[33]
Abteilungen in den Führungsstäben des Heeres

Die Generalstabs- bzw. Stabsabteilungen waren auf allen Ebenen gleich gegliedert. Folgende Bezeichnungen wurden dabei verwendet:

Ia Führungsabteilung
Ib Quartiermeisterabteilung
Ic Feindaufklärung und Abwehr; geistige Betreuung im NS-Sinn
Id Ausbildung
IIa 1. Adjutant (Offizierpersonalien)
IIb 2. Adjutant (Unteroffiziere und Mannschaften)
III Gericht
IVa Intendant (Rechnungswesen, allgemeine Verwaltung)
IVb Arzt
IVc Veterinär
IVd Geistlicher
Lufttransport mit Junkers Ju 52 bei Demjansk, Dezember 1941

Die Luftwaffe gliederte sich vor allem in unabhängige Luftflotten, deren Zahl von 1939 bis 1944 auf sieben stieg. Die Luftflotten waren von 1 bis 6 durchnummeriert und wurden jeweils an die verschiedenen Kriegsschauplätze verlegt. Zusätzlich gab es die Luftflotte Reich, welche die Aufgabe hatte, das Reichsgebiet zu schützen.

Zusätzlich zu den Luftflotten gab es die Luftgaue der Luftwaffe, die ähnlich wie die Wehrkreise bestimmte territoriale Aufgaben übernahmen. Dies war vor allem der Unterhalt aller Einrichtungen und Flugplätze der Luftwaffe in den jeweiligen Gebieten.

Fallschirmjäger auf Kreta, Mai 1941

Die Luftgaue waren:

  • Luftgau-Kommando I bis XVII (alle im Deutschen Reich)
  • Luftgau-Kommando Belgien-Nordfrankreich (aufgestellt 1940, von 1944 auch Holland)
  • Luftgau-Kommando Charkow (1942–1943, Süd-Russland)
  • Luftgau-Kommando Finnland (1941–1943)
  • Luftgau-Kommando Holland (1940–1944)
  • Luftgau-Kommando Kiew (1941–1942, dann Luftgau-Kommando Charkow, Süd-Russland)
  • Luftgau-Kommando Moskau (1941–1942, Mittelbereich der Ostfront)
  • Luftgau-Kommando Norwegen (1940–1944)
  • Luftgau-Kommando Petersburg oder Luftgau-Kommando Ostland (1941–1943, Nordabschnitt der Ostfront)
  • Luftgau-Kommando Rostow (1941–1943, Süd-Russland und Krim)
  • Luftgau-Kommando Westfrankreich (1940–1944, Süd- und Westfrankreich)
  • Feldluftgau-Kommando XXV (1943–1944, aus Luftgau-Kommandos Rostow und Charkow, im Süden der Ostfront)
  • Feldluftgau-Kommando XXVI (1943–1944, aus Luftgau-Kommando Petersburg)
  • Feldluftgau-Kommando XXVII (1943–1944, aus Luftgau-Kommando Moskau)
  • Feldluftgau-Kommando XXVIII oder Luftgau-Kommando Süd (1941–1943, Italien)
  • Feldluftgau-Kommando XXIX (1943–1944, Griechenland)
  • Feldluftgau-Kommando XXX (1943–1944, Balkan)

Militärische Grundlagen

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Auftragstaktik, sehr hohe Disziplin und unbedingter Gehorsam waren die militärischen Grundlagen, auf denen die Wehrmacht aufbaute. Dies führte zum Teil, insbesondere im Offizierskorps, zu Reibungen mit der NSDAP, leistete aber andererseits auch völkerrechtswidrigen Handlungen Vorschub.

Bei motorisierten Verbänden der Wehrmacht wurde eine Führung von vorne praktiziert, bei der die Kommandeure ihre Einheiten direkt an der Front befehligten und nicht in einem gesicherten Gefechtsstand hinter der Front. Dazu wendeten die motorisierten Verbände das taktische Konzept vom Gefecht der verbundenen Waffen zur Gefechtsführung an, bei dem die verschiedenen Truppengattungen eng zusammenwirken, um einen möglichst hohen gemeinsamen Gefechtswert zu erreichen.[35]

Inneres Gefüge

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Der „Geist der Truppe“ wurde als „Grundlage für die Schlagkraft und Disziplin und somit entscheidend für den Sieg“ angesehen.[36] Auf „das richtige Vertrauensverhältnis zwischen Offizier, Unteroffizier und Mann“ durch u. a. „das untadelige Vorbild des Offiziers“ und der „unermüdlichen Fürsorge“ wurde besonderer Wert gelegt. Als wesentliche Faktoren wurden dabei auch die Erledigung von Beschwerden und die Beseitigung von Missständen angesehen.

Beschwerde- und Disziplinarrecht

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Mit der Beschwerdeordnung für die Angehörigen der Wehrmacht (BO)[37] waren das Beschwerderecht der Angehörigen der Wehrmacht herausgestellt und die geordnete Behandlung von Beschwerden – einschließlich der Einschaltung eines Vermittlers – vorgegeben. In der Wehrmachtdisziplinarstrafordnung (WDStO)[38] wurde die Disziplinarstrafgewalt vom Verweis bis zum „geschärften Arrest“, angepasst an den Rang des Betroffenen und der Ebene des Verhängenden, geregelt.

Wehrmachtstrafgerichtsbarkeit

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Nach dem Militärstrafgesetzbuch (MStGB)[39] konnten u. a. Feigheit, Gehorsamsverweigerung, „Erregen von Mißvergnügen“ und „Untergraben der Manneszucht“ mit Strafen bis zur Todesstrafe belegt werden. Gleichzeitig war der „Mißbrauch der Dienstgewalt“, wozu auch die „Unterdrückung einer Beschwerde“ oder die „Mißhandlung eines Untergebenen“ gehörten, unter Strafe gestellt. Mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO)[40] wurde die „Wehrmachtstrafgerichtsbarkeit im Kriege“ um Sondertatbestände wie Freischärlerei und Zersetzung der Wehrkraft erweitert und die „Überschreitung des regelmäßigen Strafrahmens“ bei strafbaren „Handlungen gegen die Manneszucht oder das Gebot soldatischen Mutes“ bis hin zur Todesstrafe geboten, „wenn es die Aufrechterhaltung der Manneszucht oder die Sicherheit der Truppe“ erfordere.

Militärseelsorge

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Die für die Reichswehr mit Artikel 27 des Reichskonkordats geregelte Militärseelsorge war für Heer und Marine garantiert. In der Luftwaffe war sie daher nicht präsent. Im Geheimanhang des Konkordats waren unter Missachtung des Versailler Vertrages bereits Regelungen für Priesteramtskandidaten und Kleriker im Falle der Einführung der Wehrpflicht und einer Mobilmachung enthalten. Katholische Feldseelsorger begleiteten die kämpfende Truppe in alle Einsatzgebiete; spätere Berichte zu ihren Einsatzerfahrungen wurden dokumentiert.[41]

Deutscher Militärbrotbeutel, bereits 1931 in der Reichswehr eingeführt und ab Kriegsbeginn in unzähligen Farbvarianten ausgeliefert
Deutsche Soldaten mit Feldgeschirr während ihrer Verpflegung
Feldfernsprecher FF33 der deutschen Wehrmacht (1933 entwickelt)
Tornister-Empfänger Berta, Frontansicht

Die Aufrüstung der Wehrmacht verlief in vielen Teilen überstürzt und es wurde kein ausreichendes Augenmerk auf eine für einen langen Krieg notwendige Tiefenrüstung gelegt. Die Erfolge der Blitzkriege führten zu falschen Einschätzungen.

Wehrmacht Morsetaste WaA 376

Die Wehrmacht war anfangs keine Hochtechnologie-Streitmacht. Nur etwa 40 Prozent der Wehrmachteinheiten waren motorisiert. Die übrigen waren pferdebespannt, d. h. der sogenannte „Tross“ (Stäbe, Feldküchen, Nachschub usw.) hatte für den Transport Zugpferde zur Verfügung, die kämpfenden Einheiten gingen zu Fuß und waren teilweise mit Fahrrädern ausgerüstet. Großräumige Verlegungen erfolgten per Eisenbahn. Auch war eine zunehmende Verschlechterung der Ausrüstungsqualität der Kampfeinheiten zu beobachten, je weiter sie hinter den Frontlinien eingesetzt war. So waren Einheiten, die unmittelbar an der Front eingesetzt waren, in größerem Umfang motorisiert und mit neueren Waffen und Kampfgerät ausgestattet, während Einheiten im Hinterland (z. B. zur Partisanenbekämpfung) oft nur über veraltete oder erbeutete Ausrüstung verfügten und selten motorisiert waren.

Der Aufbau einer schlagkräftigen Panzertruppe und Luftwaffe sowie die Ausstattung der Soldaten mit dem Aufputschmittel Pervitin sicherten der Wehrmacht zunächst ihre anfänglichen Blitzkriegserfolge. Die deutschen Panzer der ersten Kriegsjahre waren denen auf alliierter und sowjetischer Seite keineswegs überlegen. Die Wehrmacht verfügte bei ihren Feldzügen gegen Polen und die Westalliierten fast nur über leichte Panzer der Typen I und II, sowie die nach der Besetzung Tschechiens in großer Zahl erbeuteten Panzer 38(t). Diese Modelle waren zwar den meisten vom Gegner ins Feld geführten leichten Panzern ebenbürtig, konnten sich aber schon gegen die mittleren Panzer des Gegners kaum noch behaupten. Im Kampf gegen die schweren Matildatanks der Briten und Char B1 der Franzosen erwiesen sich die leichten Panzer der Wehrmacht als weitestgehend nutzlos. Dieses Problem betraf jedoch nicht nur die leichten Panzer. Die im internationalen Vergleich relativ leichten und schwach gepanzerten Panzer III und IV wurden in den späten 1930er Jahren entworfen und sollten ihre leichteren Vorgänger nach und nach ersetzen.

Im Vorfeld des Angriffs auf die Sowjetunion bildete der mittlere Kampfpanzer III das Rückgrat der Panzertruppen und sollte vom Panzer IV unterstützt werden. Diese neueren Modelle waren dem Großteil älterer und leichter Panzer der Sowjetarmee überlegen, dem mittleren Kampfpanzer T-34, der ab 1942 in Massen eingesetzt wurde, jedoch unterlegen. Gegen den schweren Kampfpanzer der Sowjetarmee, den KW-1, waren alle in der Vorkriegszeit entworfenen Panzer der Wehrmacht nahezu chancenlos. Hier konnten die deutschen Truppen oft nur durch gute Ausbildung und das Zusammenwirken der Waffengattungen bestehen. Als Ersatz für fehlende wirkungsvolle Kampfpanzer wurden in großer Zahl Sturmgeschütze eingesetzt und vor allem der Panzer IV ständig nachgerüstet. Erst der ab 1942 gebaute Panzerkampfwagen VI Tiger und der ab 1943 eingeführte Panzerkampfwagen V Panther waren den sowjetischen und späteren westalliierten Modellen von vornherein ebenbürtig bzw. überlegen.

Nachteile der Ausrüstung der Wehrmacht konnten durch ihre operativen Vorteile wettgemacht werden. So ermöglichte die deutsche Luftüberlegenheit in der Anfangsphase des Krieges, feindliche Panzeransammlungen durch den Einsatz von Erdkampfflugzeugen zu zerschlagen. Erschwerend wirkte sich für die sowjetische Seite aus, dass die Panzerbesatzungen oftmals schlecht ausgebildet waren und die meisten erfahrenen Kommandeure während der stalinistischen Säuberungen ermordet worden waren. So konnten zahlen- und waffenmäßig überlegene sowjetische Panzer oftmals eingekreist und isoliert werden und ihre Vorteile nicht zur Geltung bringen. Die deutschen Panzer besaßen im Gegensatz zu den sowjetischen Modellen Funkgeräte, was ihre taktische Beweglichkeit vergrößerte. Ähnlich sah es im Frankreichfeldzug von 1940 aus. Frankreich verfügte zwar über mehr und teilweise bessere Panzer als Deutschland, jedoch waren diese nur in kleiner Anzahl (jeweils meist nur etwa fünf Stück) auf viele verschiedene kleinere Truppenteile verteilt. Die französische Armee war noch der Panzertaktik des Ersten Weltkrieges verhaftet, nach der Panzer nur zur Unterstützung der Infanterie eingesetzt wurden.

Mit dem nahezu flächendeckenden Verlust der eigenen Luftüberlegenheit ab etwa 1944 und schließlich fast der gesamten Luftwaffe wurden deutsche Panzer meist aus der Luft zerstört.

Während des Krieges entwickelte die deutsche Rüstungsindustrie für die Wehrmacht revolutionäre Techniken, so zum Beispiel das erste Sturmgewehr, die ersten einsatztauglichen Düsenjäger oder Nachtsichtgeräte. Da viele dieser Neuerungen erst kurz vor Kriegsende einsatzbereit waren, kamen sie spät und nur in geringen Stückzahlen zum Einsatz.

Einzelheiten
Unterfeldwebel mit Maschinenpistole MP 40 und Fernglas 1941 bei einer Übung (Polen)

Die Uniformen der Wehrmacht wurden zum Teil von der Reichswehr übernommen und von 1935 bis 1945 modernisiert und ersetzt.

Mit Verfügung vom 17. Februar 1934 gab Hitler die Anweisung, zum 1. Mai 1934 das Hoheitszeichen („Hoheitsadler“) an Kopfbedeckung und Uniform einzuführen. Der auf einem gesonderten Stoffstück gewebte bzw. aufgestickte „Brustadler“ wurde auf der rechten Seite der Feldblusen, Matrosenjacken etc. getragen. Für Unteroffiziere waren die Brustadler maschinengestickt, für Offiziere teilweise auch handgestickt, für Generale ab 1942 immer in Gold und handgestickt.

Beim Heer war die Grundfarbe der Uniform Feldgrau, bei der Luftwaffe ein etwas helleres Blaugrau und bei der Marine marineblau. Im Jahr 1944 wurde die Felduniform 44 eingeführt, welche die bisherigen Uniformen des Heeres und der Luftwaffe durch eine einheitliche, bräunliche Uniform ersetzen sollte. Dies wurde bis Kriegsende aber nicht mehr voll umgesetzt.

Es wurden nach Anzugsarten unterschieden (hier die sechs grundlegenden):

Auszeichnungen der Wehrmacht

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Eisernes Kreuz 1. Klasse mit Verleihungsurkunde

Eine Besonderheit der Wehrmacht war, dass an allen Uniformen (außer beim Sport) die Orden und Ehrenzeichen getragen wurden, auch im Feld. Von 1939 bis 1945 wurden eine Vielzahl von Ehrenzeichen gestiftet, die es in dieser Anzahl im Zweiten Weltkrieg nur im Dritten Reich gab. Nur das Kriegsverdienstkreuz war für Soldaten der rückwärtigen Truppenteile bestimmt. Bewährte Frontkämpfer waren an ihren Orden an der Uniform für alle sofort zu erkennen.[42] Bei einer Untersuchung einer Datenbank zu Mannschaften und Unteroffizieren von Heer, Luftwaffe und Waffen-SS wurden auch 18.536 Datensätze auf die Verleihung von Orden geprüft. Dabei waren auch Mannschaften und Unteroffiziere enthalten, die während des Krieges zu Offizieren befördert wurden und zudem sind die Datensätze für das Kriegsende lückenhaft. Auch Militärorden aus den Ersten Weltkrieg und vor Kriegsbeginn 1939 sind enthalten. Bei den 18.536 Soldaten sind 15.670 Ordensverleihungen dokumentiert, wobei 6.787 Soldaten, gleich 36,12 %, mindestens einen Orden erhielten. Dies ging bis zu einem Soldaten dem 12 Orden verliehen wurden.[43]

Auswahl von Orden der Wehrmacht:

Daneben gab es verschiedene Kampf- und Tätigkeitsabzeichen von Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.

Einschätzung der Wehrmacht durch Historiker

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Die Wehrmacht war in der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich als größte Massenorganisation der bedeutendste institutionelle Träger des deutschen Militarismus.[44] Dabei gab es die in vielen Rechtfertigungsschriften nach dem Krieg behauptete große Distanz der Wehrmacht zu Hitler und der NSDAP in der Regel nicht. Zwar verbot das Wehrgesetz den Soldaten, Mitglieder der NSDAP zu werden, aber die Mitgliedschaft neu eintretender Soldaten ruhte lediglich. Die Historiker Christian Streit und Bernhard R. Kroener beziffern den Anteil der NSDAP-Mitglieder bei den Offiziersbewerbern auf 44 Prozent. Ein hoher Anteil stammte aus den Gliederungen der Partei und über die Hälfte der Bewerber waren schon in der Hitlerjugend in Führungsfunktionen sozialisiert.[45]

Der israelische Militärhistoriker Martin van Creveld, der die Kampfkraft der Wehrmacht untersucht hat, wobei er dieses Phänomen aus dem politisch-militärischen Gesamtzusammenhang herauslöst und damit isoliert betrachtet, kommt zu dem Schluss: „Das deutsche Heer war eine vorzügliche Kampforganisation. Im Hinblick auf Moral, Elan, Truppenzusammenhalt und Elastizität war ihm wahrscheinlich unter den Armeen des zwanzigsten Jahrhunderts keine ebenbürtig.“[46] Der Potsdamer Historiker Rolf-Dieter Müller kommt zu folgendem Urteil: „Im rein militärischen Sinne, also abstrahiert von den Verbrechen und der Stützung des Regimes durch die Wehrmachtführung, kann man in der Tat sagen, dass der Eindruck von einer überlegenen Kampfkraft zu Recht besteht. Die sprichwörtliche Tüchtigkeit war sogar größer als bisher angenommen, weil die Überlegenheit des Gegners wesentlich höher gewesen ist, als dies damals deutsche Offiziere vermuteten. Durch die Auswertung russischer Archivakten ergibt sich in dieser Hinsicht endlich ein klares Bild.“[47] Zu einem ähnlichen Urteil kommt der französische Historiker Philippe Masson (s. u., Bibliographie). Auch Colin Gray bescheinigt der Wehrmacht herausragende Ausbildungsmethoden und Taktiken, stellt diesen aber eine nachlässige Aufklärung und Logistik gegenüber, die mit ihrer „Siegestrunkenheit“ (victory disease) nach ihren Anfangserfolgen in Verbindung stehen.[48]

Der Historiker Florian Schreiner weist darauf hin, dass sich neben dem Mythos der sauberen Wehrmacht weitere Mythen ranken. Er zählt dazu Technikmythen zu Waffensystemen, Ereignismythen wie Stalingrad (der heroische Opfermythos des deutschen Soldaten) und Personenmythen zu erfolgreichen Jagdfliegern, U-Boot-Kommandanten und Truppenführern. Diese Mythen seien häufig miteinander verflochten oder begründen eine kontrafaktische Sichtweise auf die Wehrmacht.[49]

Einsatz von Soldaten der Wehrmacht beim Aufbau der Bundeswehr

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Bis 1964 wurden 13.438 Offiziere aller Dienstgrade der Wehrmacht, davon 44 Generale und sechs Admirale, zum Aufbau der Bundeswehr eingestellt. 600 Wiedereinstellungsanträge von früheren Generalen und Stabsoffizieren der Wehrmacht ab dem Dienstrang Major wurden vom Personalgutachterausschuss geprüft. Die Einstellung von 500 dieser Offiziere bejahte der Ausschuss. Matthias Molt kam 2005 zum Schluss „Die Bedeutung und der Einfluß der Wehrmachtoffiziere auf die Bundeswehr ab 1955/56 waren weitaus größer als bisher angenommen.“ Auch die 24.000 1956 eingestellten Unteroffiziere stammten fast alle aus der Wehrmacht und nur wenige aus der Waffen-SS.[50]

NS-Ranggefüge im Vergleich zur Wehrmacht

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  • Manfred Messerschmidt, Fritz Wüllner: Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende. Nomos, Baden-Baden 1987, ISBN 3-7890-1466-4.
  • Manfred Messerschmidt: Was damals Recht war… NS-Militär- und Strafjustiz im Vernichtungskrieg. Herausgegeben von Wolfram Wette. Klartext, Essen 1996.
  • Manfred Messerschmidt: Die Wehrmachtjustiz 1933–1945. Schöningh, Paderborn 2005.
  • Wolfram Wette, Detlef Vogel: Das letzte Tabu. NS-Militärjustiz und Kriegsverrat. Aufbau, Berlin 2007, ISBN 978-3-351-02654-7.
  • Fritz Wüllner: Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung. Ein grundlegender Forschungsbericht. Nomos, Baden-Baden 1991, ISBN 3-7890-1833-3.
  • Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite, 2 Bände. Primus-Verlag, Darmstadt 1998.
  • Hermine Wüllner (Hg.): „… kann nur der Tod die gerechte Sühne sein“. Todesurteile deutscher Wehrmachtsgerichte. Eine Dokumentation. Nomos, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-5104-7.
  • Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg. Beiträge zur Militärgeschichte, Band 46. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56332-7. (Zugleich: Freiburg (Breisgau), Universität, Dissertation, 1996).
Commons: Wehrmacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Wehrmacht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Wehrgesetz (21. Mai 1935), in: documentArchiv.de (Hrsg.), Stand: 13. Oktober 2008.
  2. BVerfGE 3, 288
  3. a b Vgl. Proklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 (In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 1 vom 29. Oktober 1945, S. 4, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301314955). über die völlige und endgültige Auflösung aller deutschen Streitkräfte, Direktive Nr. 18 vom 11. November 1945 über die Entlassung der Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, Gesetz Nr. 34 des Kontrollrats in Deutschland vom 20. August 1946 über die Aufhebung wehrrechtlicher Bestimmungen. Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 (In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 10 vom 31. August 1946, S. 172, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301315011..) wurden somit sämtliche die Wehrmacht betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt.
  4. Proklamation der Reichsregierung an das deutsche Volk bezüglich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht vom 16. März 1935
  5. a b Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB): Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867–1945, S. 375.
  6. Karl-Heinz Janßen: Politische und militärische Zielvorstellungen. In: R.-D. Müller, H.-E. Volkmann (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität. Oldenbourg, München 1999, S. 76 f.
  7. Olaf Groehler, Selbstmörderische Allianz, Deutsch-russische Militärbeziehungen 1920–1941, Vision Verlag Berlin, 1992, S. 44 f.
  8. Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 bei wikisource
  9. Robert Kriechbaumer: Die Dunkelheit des politischen Horizonts. Salzburg 1933 bis 1938 in den Berichten der Sicherheitsdirektion. Band 2: Donnergrollen. Vom Februar 1934 bis Juli 1936 (= Schriftenreihe des Forschungsinstituts für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg. Band 70,2). Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2020, ISBN 978-3-205-23208-7, S. 501.
  10. Norbert Berthold Wagner: Reine Staatslehre. Staaten, Fictitious States und das Deutschland-Paradoxon (= Juristische Schriftenreihe. Band 278). Teilband 2. Lit, Berlin/Münster 2015, ISBN 978-3-643-13091-4, S. 794, Fn. 10.
  11. Der Anwalt des Widerstands, taz, Lokalteil Nord vom 29. August 2012, abgerufen am 29. August 2012.
  12. Hans-Jürgen Kaack: Kapitän zur See Hans Langsdorff. Der letzte Kommandant des Panzerschiffs Admiral Graf Spee. Eine Biographie (= Schriften zur Marinegeschichte. Band 1). Ferdinand Schöningh, Paderborn 2019, ISBN 978-3-506-70262-3, Kapitel VIII, S. 339 (Erneut in Berlin (Memento vom 3. April 2020 im Webarchiv archive.today)).
  13. Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-20028-3, S. 223 ff.
  14. Vgl. u. a. Rolf-Dieter Müller: An der Seite der Wehrmacht. Hitlers ausländische Helfer beim „Kreuzzug gegen den Bolschewismus“ 1941–1945. Berlin 2007, ISBN 978-3-86153-448-8.
  15. Alexander Fischer: „Teheran – Jalta – Potsdam“, Die sowjetischen Protokolle von den Kriegskonferenzen der „Großen Drei“, mit Fußnoten aus den Aufzeichnungen des US Department of State. Köln 1968, S. 322 und 324.
  16. »Er hat die Manneszucht zersetzt«. In: Der Spiegel. 9. April 1972, abgerufen am 3. April 2022.
  17. Gunther Mai: Der Alliierte Kontrollrat in Deutschland 1945–1948: Alliierte Einheit – deutsche Teilung. R. Oldenbourg, München 1995, S. 167 f.
  18. Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948). Mohr, Tübingen 1992, S. 99.
  19. BVerfG, Urteil vom 26. Februar 1954 – 1 BvR 371/52.
  20. Percy E. Schramm (Hrsg.): Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht (Wehrmachtführungsstab). Bd. IV: 1. Januar 1944 bis 22. Mai 1945, Teilband II, Augsburg 2005, S. 1508–1511.
  21. Statistisches Bundesamt: Versuch einer deutschen Bevölkerungsbilanz des Zweiten Weltkrieges. In: Wirtschaft und Statistik. 1949, S. 226–230.
  22. Statistisches Bundesamt (Hrsg.); Karl Schwarz: Gesamtüberblick über die Bevölkerungsentwicklung 1939–1946–1955. In: Wirtschaft und Statistik. 1956, S. 375–384.
  23. Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.): Die personellen Verluste der ehemaligen deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und der Kriegsgefangenschaft. Suchdienst München, 1975.
  24. Jahresbericht 1983/84/85. Hrsg.: Deutsche Dienststelle (WASt), Berlin 1985.
  25. Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-20028-3, S. 193.
  26. Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-20028-3, S. 231 f.
  27. Zusammengestellt aus Tabellen 36 und 73 von Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-20028-3, S. 234 und 334.
  28. Hannes Heer, Christian Streit: Vernichtungskrieg im Osten. Judenmord, Kriegsgefangene und Hungerpolitik.; Vsa Verlag, Hamburg 2020, ISBN 978-3-96488-039-0.
  29. a b Ralph Giordano: Die Traditionslüge: vom Kriegerkult in der Bundeswehr. Köln 2000, ISBN 3-462-02921-5.
  30. RGBl. I, S. 609/Faksimile Wehrgesetz
  31. Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-20028-3, S. 215.
  32. Paul Kennedy: Aufstieg und Fall der großen Mächte: Ökonomischer Wandel und militärischer Konflikt von 1500 bis 2000 Fischer Taschenbuch; Auflage: 6 (16. November 2000), ISBN 3-596-14968-1, S. 526.
  33. a b Das Deutsche Heer 1939, Gliederung, Standorte, Stellenbesetzung und Verzeichnis sämtlicher Offiziere am 3. Januar 1939, herausgegeben von H. H. Podzun, Bad Nauheim 1953.
  34. Friedrich Stahl: Heereeinteilung 1939. Dörfler, ISBN 3-89555-338-7.
  35. Harry Horstmann: Die Entwicklung der Gefechtsarten: Operatives Denken und Handeln in deutschen Streitkräften. ISBN 978-3-640-65061-3.
  36. OKH Heereswesenabt. b. Gen. z. B.V.b. OKH Nr 2500/42 PA (2) Ia Az. 14 Nr. 6190/42 vom 22. Mai 1942.
  37. Vorschrift H.Dv. 3/10 Beschwerdeordnung für die Angehörigen der Wehrmacht vom 8. April 1936 - ISBN 978-3-7562-3002-0.
  38. WDStO vom 6. Juni 1942 (HDv 3/9, LDv 3/9).
  39. MStGB vom 10. Oktober 1940.
  40. KSSVO vom 17. August 1938, HDv 3/13, LDv 3/13, Deckblatt 1.
  41. Kath. Militärbischofsamt (Hrsg.) Mensch, was wollt ihr denen sagen? Katholische Feldseelsorger im Zweiten Weltkrieg. Pattloch, Augsburg 1991, ISBN 3-629-00660-4.
  42. Sönke Neitzel; Harald Welzer: Soldaten: Protokolle vom Kämpfen, Töten und Sterben. S. Fischer, Frankfurt am Main 2011, S. 76 ff.
  43. Christoph Rass, René Rohrkamp: Deutsche Soldaten 1939-1945 : Handbuch einer biographischen Datenbank zu Mannschaften und Unteroffizieren von Heer, Luftwaffe und Waffen-SS, Aachen 2007, 242-249
  44. Detlef Bald, Johannes Klotz, Wolfram Wette: Mythos Wehrmacht. Nachkriegsdebatten und Traditionspflege. Aufbau-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-7466-8072-7, S. 18.
  45. Christian Streit: Die Soldaten der Wehrmacht und der Vernichtungskrieg im Osten oder: Wie nationalsozialistisch war die Wehrmacht? In: Helmut Donat/Rheinhold Lütgemeier-Davin (Hrsg.) Geschichte und Frieden in Deutschland 1870-2020. Eine Würdigung des Werkes von Wolfram Wette. Donat, Bremen 2023, ISBN 978-3-949116-11-7, S. 229–242, hier S. 238; Bernhard R. Kroener: „Menschenbewirtschaftung“, Bevölkerungsverteilung und personelle Rüstung in der zweiten Kriegshälfte (1942–1944) . In: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Hrsg. v. Militärgeschichtlichen Forschungsamt. Band 5. Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereichs. Zweiter Halbband. Kriegsverwaltung, Wirtschaft und personelle Ressourcen 1942 bis 1944/45. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1999, ISBN 978-3-421-06499-8, S. 777–1001, hier S. 876f.
  46. Martin van Creveld: Kampfkraft. Militärische Organisation und militärische Leistung 1939–1945. Freiburg 1989, S. 189.
  47. Der Spiegel 15/2008 – Schandfleck der Geschichte
  48. Vgl. Colin Gray: War, Peace & International Relations – An Introduction to Strategic History. Routledge, Oxon 2007, S. 124–156.
  49. Florian J. Schreiner: «Die besten Soldaten der Welt!» Die Idealisierung der Wehrmacht aus Sicht der historischen Mythosforschung. In: «So war der deutsche Landser ...» - Das populäre Bild der Wehrmacht. Hrsg.: Jens Westemeier, Schöningh 2019, ISBN 978-3-506-78770-5, S. 35 f.
  50. Matthias Molt: Von der Wehrmacht zur Bundeswehr – personelle Kontinuität und Diskontinuität beim Aufbau der Deutschen Streitkräfte 1955–1966. Abgerufen am 12. Februar 2023.