Westfalentarif – Wikipedia

Logo des WestfalenTarifs

Der Westfalentarif (WT) ist ein Tarifverbund des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst den Bereich des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und grenzt an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), an die Länder Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie an die Niederlande und die dortigen Verkehrsverbünde. Nach dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist es der flächenmäßig drittgrößte Tarifraum Deutschlands.

Der Verbund bildet einen der vier Tarifräume in Nordrhein-Westfalen. Neben den Tarifverbünden besteht ein Landestarif (NRW-Tarif), der nur für Reisen zwischen diesen Tarifräumen angewendet wird.

Die Verbandsversammlung des NWL hat im Oktober 2011 erste Voraussetzungen für einen Westfalentarif geschaffen. Daraufhin wurde ein Projektbüro bei der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld eingerichtet. Im August 2013 konnten bereits einige Tarifharmonisierungen vorgenommen und eine Schülerfreizeitkarte („FunTicket“) sowie ein Jobticket für ganz Westfalen-Lippe eingeführt werden. Die zunächst genannten Startzeitpunkte 2015 bzw. 2016 konnten jedoch nicht gehalten werden. 2017 wurde eine Verbundgesellschaft (Westfalentarif GmbH) mit Sitz in Bielefeld gegründet. Der Verbundstart erfolgte nach rund fünf Jahren Planung am 1. August 2017.

Der Westfalentarif löste die Tarife der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe („Ruhr-Lippe-Tarif“), der Verkehrsgemeinschaft Münsterland („Münsterland-Tarif“), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd, des Nahverkehrsverbundes Paderborn-Höxter („Hochstift-Tarif“) und der OWL Verkehr GmbH („der Sechser“) ab.[1] Außerdem ersetzte er zwischen diesen Bereichen den NRW-Tarif.

Ein Fahrkartenautomat im Design des Westfalentarifes am Bocholter Bahnhof

Der Westfalentarif (WT) mit ca. 300 Tarifgebieten (entsprechen Gemeindegrenzen) ist regional aufgebaut und umfasst die Regionen Ostwestfalen-Lippe (geteilt in den bisherigen „Der Sechser“ mit neuer Bezeichnung „TeutoOWL“ T und Paderborn/Höxter H), Münsterland (M), Ruhr/Lippe (Kennung ebenfalls M) sowie Südwestfalen (S). Allgemeine Preisstufen sind 1 bis 11, wobei 11 eine Netzwirkung für Westfalen besitzt. In den fünf weiterhin bestehenden Verbundregionen gibt es teils unterschiedliche Tarifangebote für die Preisstufen bis höchstens 10. Diese tragen jeweils die zusätzliche Bezeichnung T, H, M oder S (Beispiel: 6T). Zusätzlich gibt es Stadtpreisstufen (0) und Kurzstreckentickets (K).

Die Preisstufen 7T, 6H, 5S und 9M (Münsterland) bzw. 10M (Ruhr/Lippe) haben für Tages-/ Zeittickets in den jeweiligen Tarifregionen Netzwirkung. Zeitkarten können durch stark ermäßigte Anschlusstickets bis zur Netzpreisstufe 11 erweitert werden, ausgenommen hiervon sind Tagestickets. Das 9-Uhr-Tagesticket orientiert sich mit der Höchstpreisstufe 11 am „SchönerTagTicket“ des NRW-Tarifs (ca. 30 € in der Single-Version). Ganztagstickets sind teurer als zwei Einzeltickets. Wie in allen NRW-Verbünden können Hunde kostenlos mitgenommen werden, für Fahrräder ist ein „FahrradTagesTicket“ nötig (Ausnahme: bei Tagestickets ist ein Fahrrad inbegriffen).

Der Westfalentarif gilt in allen Bussen, Stadtbahnen sowie in den Nahverkehrszügen im Tarifgebiet. Auch die Intercity-Züge der Linie 34 mit Nahverkehrsfreigabe zwischen Dortmund und Siegen können in diesem Abschnitt mit Fahrausweisen des Westfalentarifs genutzt werden. Für Nachtbusse werden in einigen Städten Zuschläge oder gesonderte Fahrkarten benötigt. Außerdem gelten durch moBiel verkaufte HandyTickets für das Stadtgebiet nur in Stadtbus und Stadtbahn, nicht in Regionalzügen.[2] Vergünstigungen mit einer Bahncard der Deutschen Bahn werden nicht gewährt.

Im Tarifgebiet gilt auch unter anderem das Deutschlandticket in allen Verkehrsmitteln. Das Quer-durchs-Land-Ticket ist in allen Nahverkehrszügen gültig.

Verkehrsgebiet des Westfalentarifs

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NiederlandeBelgienNiedersachsenRheinland-PfalzHessenEssenWuppertalSolingenRemscheidHagenEnnepe-Ruhr-KreisBochumDortmundHerneGelsenkirchenBottropOberhausenMülheim an der RuhrDuisburgKreis MettmannDüsseldorfRhein-Kreis NeussKreis HeinsbergMönchengladbachKrefeldKreis ViersenKreis WeselKreis KleveRhein-Erft-KreisKreis DürenRheinisch-Bergischer KreisOberbergischer KreisKreis RecklinghausenKreis BorkenKreis UnnaMärkischer KreisKreis OlpeHammKreis SoestKreis CoesfeldKreis SteinfurtKreis WarendorfLeverkusenKölnStädteregion AachenBonnRhein-Sieg-KreisStädteregion AachenKreis EuskirchenMünsterKreis Siegen-WittgensteinHochsauerlandkreisKreis PaderbornKreis GüterslohKreis HöxterKreis LippeKreis HerfordKreis Minden-LübbeckeBielefeld
Karte des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (rötlich), dessen Gebiet das Kerngebiet des Westfalentarifes darstellt

Das Verkehrsgebiet umfasst die Landesteile Westfalen und Lippe ohne die ausschließlich zum Bereich des Tarifverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gehörenden Städte Bochum, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Herten, Marl, Recklinghausen und Sprockhövel.

Netz Münsterland / Ruhr-Lippe (M)

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(angeboten werden Netztickets „Münsterland“, „Ruhr-Lippe“ und „Netz Übergang“)

Netz TeutoOWL (T)

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Netz Paderborn/Höxter (Hochstift, H)

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Netz Südwestfalen (S)

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Beteiligte Verkehrsunternehmen

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Folgende Verkehrsunternehmen wenden den Westfalentarif an:

Übergangsbereiche

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1. Anwendung auf allen Linien im Übergang, Binnenverkehr VRR

2. Anwendung auf ein- bzw. ausbrechenden Buslinien im Übergang, Binnenverkehr VRR

Anwendung auf ein- bzw. ausbrechenden Buslinien im Übergang, Binnenverkehr VRS

Anwendung auf Bahn- und Buslinien im Tarifgebiet Osnabrück/Belm (im Binnenverkehr Tarif der VOS).

1. Anwendung auf den Bahnstrecken Bünde–Osnabrück−Ibbenbüren (RE 60, RB 61) und Osnabrück−Lengerich im Übergang.

Nicht in den Westfalentarif einbezogen sind Bissendorf (Haltepunkt Wissingen) und Melle (Haltepunkte Westerhausen, Melle und Bruchmühlen). Fahrten ab Hasbergen und Hagen am Teutoburger Wald (Haltepunkt Natrup-Hagen) in Richtung Osnabrück sind ebenfalls nicht einbezogen. Nicht gültig in VOS-Verkehrsmitteln. Eine spätere Integration ist geplant.

2. Anwendung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht gültig in VOS-Verkehrsmitteln

3. Gültig auf der Bahnlinie „Haller Willem“ (RB 75) ab Osnabrück bzw. dem Haltepunkt Dissen - Bad Rothenfelde.

Besonderer Übergangstarif für Bahn und Busse der VOS im Netz „TeutoOWL“ für Georgsmarienhütte (Haltepunkte Oesede, Kloster Oesede) und Hilter (Haltepunkte Wellendorf, Hilter). Tickets aus den anderen WT-Netzen (Kennbuchstaben M, H, S, W) inklusive „Netz Westfalen“ sind in Georgsmarienhütte und Hilter sowie in Bussen der VOS in Dissen und Bad Rothenfelde nicht gültig. Einbeziehung in den Westfalentarif ist geplant.

4. Integration geplant, Westfalentarif nicht gültig

Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr

  • Rinteln Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
  • Ortsteil Cammer der Stadt Bückeburg Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien
  • Bad Pyrmont Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr
  • Holzminden Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
  • Bad Karlshafen Anerkennung im ein- und ausbrechenden Bahn- und Busverkehr, nicht im Binnenverkehr
  • Trendelburg Anerkennung im ein- und ausbrechenden Busverkehr, nicht im Binnenverkehr
  • Dietzhölztal einzelne Buslinien
  • Haiger ein- und ausbrechende Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
  • Dillenburg ein- und ausbrechende Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Anerkennung im ein- und ausbrechenden Bahn- und Busverkehr, nicht im Binnenverkehr

  • Enschede, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur RB 51, RB 64, Taxibus T 88 und nur im Übergang)
  • Overdinkel, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Taxibus T 5)
  • Aalten, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus C 11 des Stadtbusses Bocholt)
  • Dinxperlo, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus C 7 des Stadtbusses Bocholt)
  • Winterswijk, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus R 71 und Taxibus T 10 und nur im Übergang)

Einzelnachweise

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  1. 10 Argutmente für den WestfalenTarif. (PDF; 137 kB) WestfalenTarif GmbH, 16. Oktober 2015, S. 3, abgerufen am 21. Dezember 2017.
  2. WestfalenTarif-Tarifbestimmungen. (PDF; 5,91 MB) WestfalenTarif, 1. Januar 2020, S. 52, abgerufen am 19. Mai 2020.