Amtsgericht Greene – Wikipedia
Das Amtsgericht Greene war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Greene.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Greene bestand das Amt Greene. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Gandersheim entstand so das Kreisgericht Gandersheim und darunter das Amtsgericht Greene als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.[1] Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 einen Flecken und 16 Dörfer mit 9169 Einwohnern.[2]
Ab 1879
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Greene blieb bestehen und war nun eines der acht Amtsgerichte, die dem Landgericht Holzminden zugeordnet waren.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]
Das Landgericht Braunschweig wurde 1890 mit dem Landgericht Holzminden vereinigt, das sich wegen seiner schwachen Auslastung als unwirtschaftlich erwies. Damit wurde das Landgericht Braunschweig das einzige Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, es war in dieser Zeit für 24 Amtsgerichte, darunter dem Amtsgericht Greene, zuständig.[5]
1967 wurde das Amtsgericht Greene aufgehoben. Seinen Sprengel übernahm das Amtsgericht Bad Gandersheim.[6]
Amtsgerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht mit einer Scheune / Stall und einem Parkgelände befindet sich südlich des Amtshofes. Das Amtsgericht ist ein zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkbau mit einem Halbkruppelwalmdach. Erbaut wurde das Gebäude im Jahre 1800, 1847 wurde es um vier Achsen erweitert. Es steht unter Denkmalschutz.[7][8]
Richter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Walter Knop (1933)
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat
- ↑ August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 666 f., Digitalisat
- ↑ Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 399 online
- ↑ Das Landgericht im Dritten Reich bei Landgericht Braunschweig, abgerufen am 3. Juni 2024.
- ↑ Geschichte von Greene
- ↑ Ehemaliges Amtsgericht Greene im Denkmalatlas Niedersachsen
- ↑ Christian Kämmerer, Tomas Kellmann, Peter Ferdinand Lufen, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland; Baudenkmale in Niedersachsen, Band 7.2. Landkreise Northeim Nördlicher Teil, E. Reinhold Verlag, Altenburg 2018, ISBN 978-3-95755-040-8, S. 600
Koordinaten: 51° 51′ 31,5″ N, 9° 56′ 17,8″ O