Amtsgericht Ottenstein – Wikipedia

Das Amtsgericht Ottenstein war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Ottenstein.

Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen

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Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Ottenstein bestand das Amt Ottenstein. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Holzminden entstand so das Kreisgericht Holzminden und darunter das Amtsgericht Ottenstein als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.[1] Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 einem Flecken und 8 Dörfer.[2]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Ottenstein blieb bestehen und war nun eines der acht Amtsgerichte, die dem Landgericht Holzminden zugeordnet waren.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 4076 Gerichteingesessene gezählt.[4]

Das Landgericht Braunschweig wurde 1890 mit dem Landgericht Holzminden vereinigt, das sich wegen seiner schwachen Auslastung als unwirtschaftlich erwies. Damit wurde das Landgericht Braunschweig das einzige Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, es war in dieser Zeit für 24 Amtsgerichte, darunter dem Amtsgericht Ottenstein, zuständig.[5]

Zum 1. April 1929 wurde das Amtsgericht Ottenstein aufgehoben. Seinen Sprengel übernahm das Amtsgericht Holzminden.[6]

Amtsgerichtsgebäude

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Im Jahre 1701 wurde die Burg Ottenstein abgerissen. An ihrer Stelle wurde ein Fachwerkhaus errichtet, das bis 1929 als Amtsgericht diente.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat
  2. August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 724 f., Digitalisat
  3. Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 399 online
  5. Das Landgericht im Dritten Reich bei Landgericht Braunschweig, abgerufen am 3. Juni 2024.
  6. GuVS 1928, Nr. 70, S. 175; 1929, Nr. 24, S. 65