Sozialgericht Halle – Wikipedia
Das Sozialgericht Halle ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist eines von drei Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt und hat seinen Sitz in Halle (Saale). Präsident des Sozialgerichts ist Gerhard Schulze.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht befindet sich im Justizzentrum Halle in der Thüringer Straße 16. Dort ist ebenfalls das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt angesiedelt.
Spruchkörper
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei dem Sozialgericht bestehen 29 Kammern und eine Gütekammer, die mit 29 Richtern besetzt sind. Der Frauenanteil beträgt mit 17 Richterinnen 58,6 %.[1]
Übergeordnete Gerichte und Gerichtsbezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht Halle ist örtlich für die Stadt Halle (Saale), den Burgenlandkreis, den Saalekreis und den Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Dem Sozialgericht Halle ist das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel untergeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Koordinaten: 51° 28′ 6,9″ N, 11° 59′ 5,1″ O